Mythos versus Fakt

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“Die IG Metall betreibt mit ihrer Tarifpolitik Gleichmacherei”

Die IG Metall steht nicht für Gleichmacherei, wohl aber für das Prinzip “Gleiches Geld für gleiche Arbeit”. Unsere Tarifverträge sind so ausgelegt, dass sich die Bezahlung hauptsächlich nach den sachlichen Anforderungen einer Tätigkeit richtet. Die IG Metall ist für mehr Durchlässigkeit: Durch Engagement und gute Leistung sollen Beschäftigte weiterkommen. Die Tarifverträge sind sehr differenziert und flexibel.

 

“Die IG Metall hat den Angestellten nichts zu bieten.”

Unsere Tarifverträge gelten auch für Angestellte – und sie profitieren kräftig davon. Sogar wenn in einem Unternehmen kein Tarif gilt, wirken die Tarifverträge der IG Metall als Standard für alle Arbeitsverträge und Arbeitsbedingungen. Von unseren Erfolgen, wie etwa Beschäftigungssicherung, Arbeitszeitverkürzung oder Qualifizierungsabkommen, profitieren auch Angestellte. Je mehr Angestellte bei uns organisiert sind, desto besser ist unsere Verhandlungsposition.

 

“Den Beitrag kann ich mir sparen, ich profitiere auch so von den Tarifverträgen der IG Metall.”

Kurzfristig ja. Langfristig nicht. Denn gute Tarifverträge kommen nur zustande, wenn die IG Metall genug Druck entfalten kann, um das ein oder andere Prozent mehr herauszuholen oder ein Thema generell zu regeln.

 

“Trillerpfeifen und rote Fahnen sind nichts für mich.”

Niemand wird gezwungen, mitzutrillern oder Fahnen zu schwenken. Man kann auch so mitmachen! Corona hat gezeigt, dass ein Warnstreik auch digital funktioniert.

 

“Ich bin sowieso AT – ich habe nichts von den Tarifverträgen der IG Metall.”

Auch für AT-Angestellte sind Tarifverträge wichtig. Denn AT-Beschäftigte müssen auf jeden Fall mehr verdienen als das höchste Tarifentgelt (aktuell über 84.000 €/brutto pro Jahr. Bis dahin gelten alle Tariferhöhungen).

 

“Rechtsschutz bekomme ich woanders billiger”

Unser Rechtsschutz erstreckt sich auch auf das Sozialrecht, zum Beispiel Berufsgenossenschaften und Krankenkassen. Da kennen sich außer den Gewerkschaften sehr wenige aus. Jeder der da schon mal Probleme hatte kann das bestätigen. Der DGB Rechtsschutz greift nicht erst im Konfliktfall. Man kann sich jederzeit beraten lassen. Unsere Juristen haben ausgesprochen große Erfahrung im Arbeitsrecht.