Einsatz für bessere Arbeitsbedingungen

Arbeit darf nicht krank machen

 

Da die Belastung nicht nur zeitweise zunimmt, sondern mittlerweile Standard ist, mache ich darauf aufmerksam, dass meine qualitative Arbeitsleistung und meine Gesundheit auf Dauer Schaden nehmen könnten.

 

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oder per Whatsapp an 0152 385 724 60 senden.

Der Newsletter der IG Metall bei Würth zum Nachlesen und die Reaktion dazu im Video

Reaktionen zum Newsletter

Stellungnahme von Uwe Bauer, 1. Bevollmächtigter IG Metall Schwäbisch Hall, zum Brief von Reinhold Würth

 

“Höchsten Respekt”

 

“Demokratie, Offenheit und Vielfalt sind auch die Werte der IG Metall. Oft nehmen wir diese Werte als selbstverständlich wahr, müssen aber dafür immer wieder neu einstehen, wie und die letzten Jahre zeigen. Die Solidarität in Gesellschaft und Belegschaften ist dabei ein wichtiges Bindeglied unserer Demokratie. 

Unser Grundgesetz garantiert uns neben Meinungsfreiheit auch Koalitionsfreiheit (Tarifvertrag 🙂 ).

 

Ich Persönlich freue mich über die offenen Worte in seinem Brief an die Beschäftigten und habe dafür höchsten Respekt.”

 

Hochachtungsvoll

Uwe Bauer

Erster Bevollmächtigter IG Metall Schwäbisch Hall

Hitzige Debatten:

So bleibst Du radikal höflich

Was tun, wenn ein Gespräch aggressiv wird? Wie umgehen mit unfairen oder menschenfeindlichen Aussagen? Ein Berliner Verein hat Tipps für die alltäglichen Diskussionen.

Wie zufrieden bist DU mit DEINEM Gehalt bei Würth?

Grosse Gehaltsumfrage

 

  • Passt mein Gehalt zu meiner Aufgabe?
  • Sind Entwicklungsmöglichkeiten sauber dargestellt?
  • Ist meine Berufserfahrung berücksichtigt?
  • Entspricht das Gehalt meiner Qualifikation?
  • Ist mein Gehalt transparent dargestellt?
  • Kann ich die variablen Bestandteile meines Gehalts selber beeinflussen?

Arbeiten unter Perfomance-Druck

 

Niemand darf unter dem Kennzahlendruck und der Arbeitslast kaputtgehen. Eine gute Möglichkeit ist eine gemeinsame Überlastanzeige als Beschwerde.

 

Wir von der IG Metall haben das Netzwerk. Jede Unterschrift bringt uns dem Ziel für bessere Arbeitsbedingungen näher.

Zusammen geht mehr! Du willst dich an der Unterschriftenaktion beteiligen?

 

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Die Mitglieder wählten auch zwei Würthler für die Delegiertenversammlung der IG Metall.

Jürgen Daffner und stellvertretend Ralf Klenk vertreten dabei Würth bei der IG Metall in Schwäbisch Hall.

IG Metall-Mitglieder wählen Vertrauenskörper bei Würth

 

Alle vier Jahre wählen die Mitglieder ihre gewerkschaftlichen Vertrauensleute im Betrieb.

Die Wahl brachte folgende Ergebnisse:

 

Außendienst:

  • Frank Liepert
  • Andreas Fabijanic
  • Jürgen Daffner (Vertrauenskörperleiter)

Zentrale/Innendienst/Logistik:

  • Giovanni La_Rosa
  • Erdal Ayvaz
  • Ina Möller (Stellv. Vertrauenskörperleiterin)
  • Jürgen Fischer
  • Samis Kehrer
  • Joma Hoffmann

Niederlassung:

  • Arne Hosse
  • Dietmar Augustin
  • Robert Prebeck
  • Frank Dobert

Vertrauensleute sind die IG Metall im Betrieb, am Arbeitsplatz nebenan. Sie informieren und beteiligen Euch und tragen Eure Meinungen und Wünsche weiter. Sie stehen für Demokratie, Gerechtigkeit und Solidarität im Betrieb. Wir erklären, was Vertrauensleute machen.

Vertrauensleute sind aktive IG Metall-Mitglieder im Betrieb. Sie werden von den Mitgliedern der IG Metall in ihrem Bereich gewählt. Sie sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der IG Metall im Betrieb, die sich ehrenamtlich für ihre Kolleginnen und Kollegen einsetzen. Sie wissen, was es heißt, fair im Team zu arbeiten.

 

Klar ist: Die Arbeitssituation und die Probleme der Beschäftigten unterscheiden sich: Ob Junge und Ältere, Frauen und Männer, kaufmännische und gewerbliche Angestellte, Ingenieure, Techniker oder Hochqualifizierte ― Vertrauensleute sind nah dran und haben den richtigen Draht. Sie kennen die Probleme und Wünsche ihrer Kolleginnen und Kollegen am Arbeitsplatz und geben sie weiter an den Betriebsrat und an die IG Metall.

Damit Beschäftigte ihre Interessen und Themen voranbringen können, brauchen sie Vertreterinnen und Vertreter aus ihrer Mitte:

Vertrauensleute

MIT TARIFVERTRAG UND BETRIEBSRAT MEHR GELD

Ingenieurgehälter 2023 und 2024

17 Prozent mehr Geld verdienen Ingenieurinnen und Ingenieure in Betrieben, die nach Tarif bezahlen. In Unternehmen mit Betriebsrat liegt das Einkommen ebenfalls höher. Unsere Flyer geben Auskunft, wer wie viel in der Metall- und Elektroindustrie verdient und worauf es beim Entgelt ankommt.

 

Tarifverträge und Betriebsräte, die die Einhaltung von Tarifverträgen überwachen, wirken sich positiv auf die Entgelte von Ingenieurinnen und Ingenieuren aus. Sie sind neben Alter, Betriebsgröße, Osten oder Westen einer der wichtigsten Faktoren für die Höhe des Einkommens. Die aktuelle Auswertung der WSI-Lohnspiegel-Datenbank zeigt: Im Schnitt bezahlen tarifgebundene Unternehmen 17 Prozent mehr Geld.

Frauen verdienen immer noch weniger

Ingenieurinnen verdienen im Schnitt neun Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen – auch wenn der Abstand zu deren Einkommen geringer ausfällt als in vielen anderen Berufen. Insgesamt verdienen Frauen in Deutschland brutto rund 18 Prozent weniger als Männer.

Für Ingenieurinnen und Ingenieure in der Metall- und Elektroindustrie gilt laut Tarifvertrag im Westen die 35-Stunden-Woche, im Osten die 38-Stunden-Woche. Die individuelle regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit kann für einzelne Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abweichen. Sie haben dann Anspruch auf eine dieser Arbeitszeit entsprechende Bezahlung.

Kein Geld verschenken, auf Arbeitszeit achten

Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Homeoffice kann fast die Hälfte (sehr) oft nicht mehr abschalten. Das sind 10 Prozentpunkte mehr als im Homeoffice vor Corona. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage des DGB-Index Gute Arbeit.

Überlange Arbeitszeiten von bis zu 48 Stunden in der Woche kommen bei 13 Prozent der mobil arbeitenden Beschäftigten vor. Darüber hinaus sind fast ein Drittel der Beschäftigte im Homeoffice (sehr) häufig unbezahlt für ihren Arbeitgeber tätig.

Vor zu langen Arbeitszeiten schützen Tarifverträge. Sie sichern auch die Bezahlung geleisteter Arbeitszeit. Um die negativen Effekte im Homeoffice zu regulieren, ist eine Betriebsvereinbarung auf der Grundlage eines Tarifvertrages sinnvoll.

Flyer listen Entgeltgruppen auf

Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut in der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) hat auf Basis einer 38-Stunden-Woche die Einkommen von mehr als 50.000 Ingenieurinnen und Ingenieuren in verschiedenen Branchen der IG Metall ausgewertet.

Die Flyer mit den Ingenieurgehältern beziehen sich auf die IG Metall-Bezirke Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Küste sowie Berlin-Brandenburg-Sachsen. Die Flyer listen transparent die Entgeltgruppen für Ingenieurinnen und Ingenieure entsprechend der Tarifverträge für die Metall- und Elektrobranche auf. Außerdem zeigen sie das Gehaltsplus in tarifgebundenen Betrieben und den Entgeltabstand zwischen Frauen und Männern.

Lohn- und Gehaltscheck für Ingenieurberufe

Mit dem Lohn- und Gehaltscheck der WSI-Lohnspiegel-Datenbank können Ingenieurinnen und Ingenieure in wenigen Schritten kostenlos ihr Gehalt vergleichen. Für die individuelle Vergleichsberechnung werden neben dem Berufsfeld beispielsweise Berufserfahrung, Arbeitsort und Betriebsgröße berücksichtigt.
Zum Lohn- und Gehaltscheck

In der Tabelle sind die Grundentgelte jeweils auf eine 35 Std-Woche gerechnet. Wenn sie arbeitsvertraglich 40 Std arbeiten (wie bei Würth üblich), dann müssen sie den Wert x 1,14 nehmen.

Beispiel Grundentgelt (ohne Inflationsausgleichsprämie) EG 17 ab Mai 24

104.112,29 x 1,14 = 118.688,01€ (+1500€) Jahresentgelt

Datenschutz durch Betriebsvereinbarung

Schutz Die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einführung und Anwendung von IT-Systemen nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ist zentral in unserer digitalisierten Arbeitswelt. Im Rahmen einer IT-Rahmenvereinbarung, wie auch in Einzelbetriebsvereinbarungen zu größeren Systemen, müssen die Rechte der Beschäftigten angemessen geschützt werden. Dabei gibt es vieles zu beachten.

 

Darum geht es:

1. Der Betriebsrat ist vor der geplanten Einführung, Anwendung oder Änderung von IT-Systemen rechtzeitig und umfassend zu unterrichten.

2. Dies sollte in einer Betriebsvereinbarung durch entsprechend vereinbarte Abläufe sichergestellt werden.

3. Es muss ausdrücklich in der Betriebsvereinbarung festgehalten werden, dass der Arbeitgeber eine Verhaltens- und Leistungskontrolle nur nach deren Vorgaben durchführen darf.

 

Eine Betriebsvereinbarung (BV) ist individuell auf die betrieblichen Gegebenheiten anzupassen. Dies gilt auch und vor allem im Hinblick auf IT-Systeme. Gleichwohl gibt es immer wiederkehrende Standardproblematiken und klassische Stellschrauben, an denen angesetzt werden kann. Rechtlicher und technischer Sachverstand ist dabei regelmäßig unerlässlich.

 

Geltungsbereich

Von einer Betriebsvereinbarung sind grundsätzlich alle Beschäftigte – einschließlich der Leiharbeitnehmenden – im Sinne des § 5 Abs. 1 BetrVG umfasst. In Bezug auf den räumlichen Geltungsbereich sollte ausdrücklich aufgenommen werden, dass dieser sich auch auf ausgelagerte Telearbeitsplätze und mobile Tätigkeiten von Arbeitnehmenden bezieht, unabhängig vom Ort der Tätigkeit für den Arbeitgeber. Es sollte eine Erweiterung des Geltungsbereichs der BV auf Dritte ausdrücklich vereinbart werden. Hier kann etwa festgehalten werden, dass die Vorgaben der BV durch zu dokumentierende Weisungen auch auf leitende Angestellte Anwendung finden. Durch Vertragsgestaltung kann der Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass die BV auch von Dritten eingehalten wird.

 

Bestandsaufnahme und Dokumentation

Es kommt nicht selten vor, dass selbst in mitbestimmten Betrieben über Jahre hinweg keine Betriebsvereinbarungen zu technischen Systemen abgeschlossen worden sind. In solchen Fällen bietet es sich an, zunächst eine Bestandsaufnahme und Dokumentation vorzunehmen. Hierzu kann als erste Orientierung das datenschutzrechtliche Verzeichnis über die Verarbeitungstätigkeiten dienen. Dem Arbeitgeber sollte in diesen Fällen die Aufgabe übertragen werden, zumindest zu den zentralen Anwendungen eine kurze Beschreibung des jeweiligen Funktionsumfangs und der Funktionsweise sowie des Einsatzbereichs zu erstellen. Essenziell ist dabei die Angabe der Zwecke der mit dem IT-Tool beabsichtigten Verarbeitungen.

 

Verfahren bei Einführung von IT-Systemen

Der Betriebsrat ist vor der geplanten Einführung, Anwendung oder Änderung von IT-Systemen rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Dies sollte in einer BV durch entsprechend vereinbarte Abläufe sichergestellt werden. Dabei ist es hilfreich, bereits im Vorhinein in einer Rahmen IT-Vereinbarung detailliert aufzuführen, welche Unterlagen zu welchem Zeitpunkt der Arbeitgeber zu liefern hat. Sobald es Änderungen eines bestehenden Systems gibt, ist der Arbeitgeber zu verpflichten, den Betriebsrat über etwaige Abweichungen von der Zweckbestimmung der Datenverarbeitung zu informieren. So sollte er ihm mitteilen, ob darüberhinausgehende Zwecke der Verhaltens- und/oder Leistungskontrolle verwirklicht oder Umfang oder Zweckbestimmung der Verarbeitung personenbezogener Daten verändert werden.

 

IT-Systeme untergeordneter Bedeutung

Häufig wollen Arbeitgeber – vermeintlich – kleinere IT-Anwendungen pauschal, allenfalls mit einem kleinen Systemblatt versehen, durch eine umfassende Rahmen-IT-Vereinbarung abhandeln. Ob das jeweils sinnvoll ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Klar ist, dass wirkmächtige IT-Anwendungen wie Microsoft 365 oder Workday in jedem Falle einer umfassenden Einzel-BV bedürfen.

 

Gut zu Wissen

Der Betriebsrat sollte sich in einer Rahmen-IT-Betriebsvereinbarung vorbehalten, eine Einzel-BV zu verhandeln – selbst wenn er generell bereit ist, IT-Systeme von untergeordneter Bedeutung in einem vereinfachten Verfahren durchzuwinken.

Soweit IT-Systeme eingeführt, angewendet oder geändert werden, die keine personenbezogenen Daten von Arbeitnehmenden verarbeiten und daher keine technische Leistungs- und Verhaltenskontrolle erlauben, kann mit dem Arbeitgeber vereinbart werden, dass lediglich eine Information des Betriebsrats erforderlich ist. Das gleiche gilt für reine Fehlerkorrekturen „Bug Fixes“ und Sicherheitsupdates, die den Funktionsumfang des IT-Systems nicht erweitern. Dennoch sollte hier vereinbart werden, dass der Betriebsrat etwaige Mitbestimmungsrechte trotzdem geltend machen kann. Wenn es hier Uneinigkeit mit dem Arbeitgeber gibt, sollte eine Entscheidung durch die Einigungsstelle vereinbart werden.

 

Leistungs- und Verhaltenskontrolle

Es muss ausdrücklich in der Betriebsvereinbarung festgehalten werden, dass der Arbeitgeber eine Verhaltens- und/oder Leistungskontrolle nur nach den Vorgaben der BV durchführen darf. Dafür ist eine sehr enge Zweckbindung aufzunehmen. Um die Leistungs- und Verhaltenskontrolle zu begrenzen, ist es unerlässlich, die Zugriffsberechtigungen ausschließlich aufgabenangemessen und auf das notwendige Maß beschränkt, zu vergeben. Aufbewahrungs- und Löschfristen sind in einem Löschkonzept aufzuführen. Soweit technisch möglich, sollte dies automatisiert erfolgen. Zudem sollte im Einzelnen festgehalten werden, welche Reports und Auswertungen in welchem Umfang und von wem durchgeführt werden dürfen.

 

Beweisverwertungsverbot

Ein umfassendes Beweisverwertungsverbot ist dringend zu empfehlen, unabhängig davon, dass das BAG hier keine Regelungskompetenz der Betriebsparteien sieht.1 Zum einen ist nicht auszuschließen, dass dies künftig anders gesehen wird, insbesondere durch den EuGH, wenn ihm eine entsprechende Vorlage die Gelegenheit zur Äußerung dazu gibt. Zum anderen bindet sich der Arbeitgeber damit zumindest gegenüber dem Betriebsrat und würde gegen die Vorgaben der BV verstoßen.

 

Qualifizierung und Support

Gerade die Neueinführung von wirkmächtigen IT-Systemen bedarf einer umfassenden Schulung und Hilfestellung für die betroffenen Mitarbeitenden. Hier sollte der Betriebsrat sehr frühzeitig mit dem Arbeitgeber ins Gespräch über die Umsetzung von Schulungsmaßnahmen, Einrichtung von Support-Stellen etc. kommen.

 

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Die Nutzung von IT-Systemen, insbesondere die häufig hohe Zahl der zur Verfügung stehenden Kommunikationskanäle, birgt ein hohes Potenzial für Gesundheitsgefährdungen. Mit dem Arbeitgeber sollte deshalb auch eine Betriebsvereinbarung zur Gefährdungsermittlung zu den Anwendungen von IT-Systemen abgeschlossen werden. Hier kann es hilfreich sein, bereits in die BV zur Einführung eines (größeren) IT-Systems die Verpflichtung zu einer Gefährdungsbeurteilung zu psychischen Belastungen aufzunehmen.

 

Rechte des Betriebsrats

Die beste Betriebsvereinbarung hat keinen Wert, wenn ihre Durchsetzung nicht angemessen überwacht werden kann. Es ist deshalb zwingend erforderlich, dass dem Betriebsrat Rechte zur Einhaltung der BV zugestanden werden. Hier empfiehlt es sich regelmäßig, dem Betriebsrat möglichst viele Zugriffsrechte zu geben. Daneben sollte vereinbart werden, dass Sachverstand hinzugezogen werden kann, wenn dieser erforderlich ist, ohne dass dazu vorab eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber getroffen werden muss, wie dies § 80 Abs. 3 BetrVG vorsieht.

 

Keine Absenkung des Datenschutzniveaus

Eine Betriebsvereinbarung kann für den Arbeitgeber eine eigenständige datenschutzrechtliche Erlaubnis darstellen. Die Vorgaben der DSGVO sind dabei zwingend zu beachten, eine Absenkung des Datenschutzniveaus durch Betriebsvereinbarung ist nicht möglich.

Das ergibt sich bereits aus der Systematik der DSGVO. Die Verordnung will ein einheitliches Schutzniveau schaffen und erlaubt ausnahmsweise „spezifischere“ nationalstaatliche Regelungen – hierzu gehören auch Kollektivvereinbarungen –, die insbesondere Schutzvorschriften für die betroffenen Arbeitnehmenden beinhalten sollen. Eine Absenkung des Datenschutzniveaus ist nicht vorgesehen.

Mitbestimmen bei der Freigabe des Outlook-Kalenders

Der Outlook-Gruppenkalender stellt eine technische Einrichtung dar, die dazu geeignet ist, das Verhalten und die Leistung der Beschäftigten zu überwachen: Der Zugriff auf die Kalenderfunkton in Outlook ermöglicht es, eine Auswertung der Leistungen im Hinblick auf die Koordination ihrer Termine und die Termindichte vorzunehmen.

 

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 Betriebsverfassungsgesetz hat der Betriebsrat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, mitzubestimmen über die Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu geeignet sind, das Verhalten und die Leistung der Beschäftigten zu überwachen.

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Vielen Dank für eure Meinung

12% der Teilnehmer würden den Outlook-Kalender im Detail freigeben
88% der Teilnehmer sagen, es reicht, wenn Termine als geblockt angezeigt werden

175 Personen haben abgestimmt

DGB-Index Gute Arbeit:

Prävention stärken, Gesundheit schützen

Der DGB-Index Gute Arbeit 2023 zeigt, welchen enormen Belastungen Beschäftigte ausgesetzt sind. Viele Arbeitgeber investieren zu wenig in Präventionsmaßnahmen.

 

Körperlich schwere Arbeit, Lärm, Zeitdruck oder Konflikte mit Kund*innen oder Klient*innen sind vier zentrale Belastungen, die viele Beschäftigte täglich erleben. Laut dem aktuellen DGB-Index Gute Arbeit berichten 31 Prozent der mehr als 6.000 Befragten, dass sie regelmäßig mit allen vier Belastungsarten konfrontiert sind. Lediglich drei Prozent sind keiner dieser Belastungen ausgesetzt. Arbeitgeber ignorieren den negativen Einfluss, den diese vier Faktoren auf die Gesundheit ihrer Beschäftigten haben.

Dramatisch ist: Je mehr Belastungsarten die Beschäftigten ausgesetzt sind, um so negativer schätzen sie ihre Chancen ein, gesund bis zur Rente durchzuhalten. Viele der stark beanspruchten Arbeitnehmer*innen empfinden ihren Gesundheitszustand als schlecht. Die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi betont: „Arbeits- und Gesundheitsschutz ist kein ‚nice-to-have‘, sondern ein unveräußerliches Grundrecht.“ Zu oft würden körperliche und psychische Belastungen bei der Arbeit nicht ernst genommen. „Erkrankungen, Arbeitsunfähigkeit und Frühverrentung sind die vermeidbaren Folgen“, so Fahimi.

Gefährdungsbeurteilung werden ignoriert

Seit Jahren ist bekannt, dass in vielen Unternehmen die Präventionsmaßnahmen am Arbeitsplatz viel zu kurz kommen. Von den Beschäftigten, die schwer körperlich arbeiten, berichtet lediglich jede*r Vierte von wirksamer betrieblicher Verhältnisprävention. Der Anteil derjenigen, die etwa durch freiwillige betriebliche Schulungsangebote (Verhaltensprävention) ihre Belastungssituation verbessern konnten, liegt mit sechs Prozent noch deutlich darunter. Ein Drittel der Befragten gibt an, dass ihr Arbeitgeber Schulungen wie etwa Rückenschulen, Sportkurse oder andere bewegungsfördernde Angebote macht. Den Nutzen solcher Maßnahmen schätzt eine Mehrheit als gering ein.

Ähnlich sieht das Ergebnis für die anderen Belastungsarten aus. Auch die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung wird längst nicht in allen Betrieben durchgeführt. Lediglich 18 Prozent der Beschäftigten geben an, dass in den vergangenen zwei Jahren eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde, in der auch psychische Belastungen berücksichtigt wurden. Dabei zeigt der DGB-Index, wie wichtig diese Analysen sind: Bei allen vier abgefragten Belastungsarten sind sowohl die verhältnispräventiven Maßnahmen als auch das Angebot freiwilliger Kurse und Schulungen (bzw. von Gehörschutzmitteln) deutlich häufiger, wenn eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde.

Aktiven-Tagung des Deutschen Gewerkschaftsbundes BaWü

Solidarität mit Norbert Loacker!

 

Der ehemalige ÖGB – Landesvorsitzende Vorarlberg und Präsident des IGR Bodensee wurde von dem Geschäftsführer der Grass GmbH, die zur baden-württembergischen Würth-Gruppe gehört, im österreicheschen Höchst während laufenden Tarifverhandlungen vom Betriebsgelände verwiesen. Der DGB Baden- Württemberg stellt sich klar hinter Norbert Loacker und den ÖGB. Wir verurteilen das Verhalten der Grass GmbH und fordern den Würth-Konzern auf Union Busting einzustellen und das gewerkschaftliche Zugangsrecht auch in Österreich zu gewährleisten. Wir wünschen unseren Kolleg*innen viel Erfolg bei den aktuellen Tarifverhandlungen.

 

DGB Baden-Württenberg am 25.11.2023

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5 Fragen an… Verena Bentele, VdK Präsidentin

“Jeder verdiente Euro stärkt die Rentenkasse”

Liebe Frau Bentele, wenn man junge Menschen auch bei uns im Unternehmen fragt, was ihnen wichtig ist, kommt ganz oft das Thema „Alterssicherung“. Soll man nun privat im Kapitalmarkt vorsorgen oder auf die Rente des Staates hoffen?

 

VB: Wir als Gesellschaft müssen dafür sorgen, dass die Erwerbstätigen auf die gesetzliche Rentenversicherung vertrauen, denn sie ist die einzig garantierte Absicherung, die alle Beitragszahlerinnen und -zahler erhalten. Schon heute haben wir viele Rentnerinnen und Rentner in Deutschland, die kaum über die Runden kommen, für sie muss die Regierung natürlich schnell die Weichen stellen und das Rentenniveau auf 53 Prozent erhöhen. Viele junge Menschen machen sich große Sorgen um ihre Altersversorgung. Ihnen kann ich nur raten, dass sie sich mit mir und vielen anderen gemeinsam für eine starke gesetzliche Rentenversicherung einsetzen und, dass sie in den Betrieben für Betriebsrenten eintreten. Wer zusätzlich noch Geld für private Vorsorge hat, kann natürlich selbst vorsorgen, diese Möglichkeit haben jedoch längst nicht alle Menschen.

 

Wenn wir noch mal auf die gesetzliche Rentenversicherung schauen, so brauchen wir für deren Finanzierung dringend das von der Regierung angekündigte Rentenpaket II. Die Regierung darf außerdem nicht weiter dabei zuschauen, wie Menschen arbeiten, ohne sozialversichert zu sein. Sie muss dringend die Minijobs abschaffen, denn jeder verdiente Euro stärkt die Rentenkasse. Je mehr Menschen einzahlen, desto stabiler ist die Alterssicherung. Selbstständige, Beamtinnen und Beamte, Abgeordnete, alle Erwerbstätigen müssen das Rentensystem stärken – und jungen Menschen so eine sichere Basis für die Zukunft geben.

Die Würth-Gruppe beschäftigt bundesweit ca. 27.000 Menschen. Viele Arbeitnehmer in Deutschland machen sich aktuell Zukunftssorgen. Warum beschäftigt sich der VdK mit psychischen Erkrankungen im Arbeitsleben?

VB: Psychische Erkrankungen sind nach wie vor ein Tabuthema. Dabei sind immer mehr Erwerbstätige betroffen. Burnout-Syndrom, Depressionen und Angststörungen können jeden treffen. Wir beim Sozialverband VdK merken, dass der Beratungsbedarf in diesem Feld immer größer wird. Vor allem bei der Durchsetzung von Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus psychischen Gründen. Der VdK sieht sich dadurch in seinen Forderungen nach besseren Arbeitsbedingungen bestätigt. Berufliche Rehabilitation sowie betriebliches Gesundheitsmanagement helfen, Erwerbsminderungen zu verhindern. Vor allem Frauen leiden unter Doppel- und Dreifachbelastungen, verantwortlich dafür ist die noch immer fehlende Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Hier brauchen wir dringend flexiblere Arbeitszeitmodelle. Unabhängig davon wird es aber auch in Zukunft Fälle geben, in denen Arbeitnehmer ihren Job krankheitsbedingt nicht mehr ausüben können. Für diese braucht es eine gute Erwerbsminderungsrente und eine Reform der Anerkennung von Berufskrankheiten.

 

Soziale Gerechtigkeit steht im VdK und in der IG Metall ganz oben auf der Agenda. Wo sehen sie weitere Schnittstellen zu Gewerkschaften und warum ist es wichtig, sozialpolitische Interessen in Berlin zu vertreten?

VB: Wir alle wollen denen eine Stimme geben, die sich allein nicht gegen soziale Ungerechtigkeit wehren können. Die vielen Schnittstellen zwischen dem VdK und Gewerkschaften führen immer wieder dazu, dass wir uns zusammen starkmachen: In der Corona-Pandemie zum Beispiel riefen Spitzenvertreterinnen und -vertreter von 36 bundesweiten Gewerkschaften und Verbände, darunter der VdK, die Bundesregierung auf, die Regelsätze von Hartz IV und Grundsicherung im Alter anzuheben sowie Corona-Hilfen für arme Menschen zu ermöglichen. Derzeit stellen wir uns zudem gemeinsam gegen die Haushaltspläne von Finanzminister Lindner, dessen Sparprogramm viele Kürzungen im sozialen Bereich vorsieht. Je lauter Gewerkschaften und Verbände werden, desto unüberhörbar sind wir im politischen Berlin. Als größter Sozialverband Deutschlands zeigen wir, dass wir in schwierigen Zeiten ein zuverlässiger Partner für unsere Mitglieder sind. Es macht mich stolz, dass sich mittlerweile fast 2,2 Millionen Menschen dem VdK angeschlossen haben, weil sie wissen, dass wir für sie da sind.

In der langen Firmengeschichte bei Würth gibt es nun erstmals seit gut einem Jahr eine Schwerbehindertenvertretung (SBV). Eine Inklusionsvereinbarung soll demnächst folgen. Auf was sollten wir dabei besonders Wert legen?

VB: Die Regelungen und Vereinbarungen in einer Inklusionsvereinbarung sollten über ohnehin bestehende gesetzliche Regelungen und Verpflichtungen hinausgehen. Dazu sollten möglichst konkrete und auf den Betrieb bezogene Ziele vereinbart werden, die auch realistisch umsetzbar sind. Das beinhaltet unter anderem festzulegen, in welchem Zeitraum und mit welchen Maßnahmen welche Ziele erreicht werden sollen. Die Zeiträume sollten überschaubar, die Zielerreichung überprüfbar sein. Zum Beispiel könnte man sich vornehmen, in den nächsten 2 Jahren die Quote der Auszubildenden mit Schwerbehinderung um eine bestimmte Prozentzahl zu steigern. Oder man steckt sich das Ziel, dass alle Führungskräfte im kommenden Jahr ein Seminar zur Weiterbildung und Sensibilisierung zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen absolvieren. Dazu müssen sich alle Beteiligten auf das Instrument der Inklusionsvereinbarung und ebenso auf Veränderungsprozesse in Richtung Inklusion einlassen.

 

 

Sie waren viele Jahre lang eine erfolgreiche Sportlerin, mehrfache Weltmeisterin und vielfache Medaillengewinnerin bei den Paralympics. Woher kommt ihr soziales Engagement und würden sie es begrüßen, wenn sich mehr Sportler sozialpolitisch engagieren?

VB: Viele Sportler engagieren sich für wichtige Themen, sei es im sozialen Bereich, aber auch in den Bereichen Förderung von Bewegung von Kindern und Jugendlichen, im Bereich Gesundheit oder für sportpolitische Fragen. Ich begrüße es bei allen Menschen, wenn sie sich engagieren, unsere Gesellschaft braucht ein starkes und engagiertes Ehrenamt.

Als größter Sozialverband Deutschlands bietet der VdK seinen 2,2 Millionen Mitgliedern sozialrechtliche Beratung und vertritt die sozialpolitischen Interessen von allen, die sonst nicht gehört werden.

Verena Bentele ist Präsidentin des größten deutschen Sozialverbands, dem VdK. Seit 2021 ist sie zudem Vize-Präsidentin des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Von 2014 bis 2018 war sie Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung.
Vor ihrer politischen Laufbahn war Verena Bentele erfolgreiche Leistungssportlerin im Langlauf und Biathlon und gewann unter anderem 12x Gold bei den Paralympics und 4x Gold bei den Weltmeisterschaften

IG Metall Vorschlag zur Arbeitszeiterfassung bei Würth

Karenzzeit – was ist das?

 

Wenn ein Kollege die Niederlassung betritt und damit beginnt, den Laden “kundenfertig” zu machen, soll auch seine Arbeitszeit beginnen. Das kann um 6.52 Uhr sein oder um 6.16 Uhr (bei Öffnungszeit 6.30 Uhr). Die Karenzzeit steckt den Rahmen, ab wann die Einstemplung zählt. Nach euren Wünschen waren das 20 Minuten vor der Öffnung und 30 Minuten nach Schließung der NL.

 

Im Aussendienst ist das schon schwerer. Kunden melden sich oft außerhalb der normalen Arbeitszeiten oder in der Mittagspause. Und mal Hand aufs Herz, wie viele Verkäufer arbeiten sogar im Urlaub der Kunden zu Liebe. Aber Zeiterfassung im AD? Schwierig. Trotzdem braucht es Ausgleich – Zwingend! Wir schlagen ein Modell, ähnlich dem T-Zug vor. Wählen zwischen 30% eines individuellen Brutto – Monatslohns (einmal im Jahr) oder Freien Tagen.

 

Eine Stunde fixer Mittagspausenabzug im Innendienst? Wo ist da die Flexibilität? Und was ist eigentlich in der Logistik? Mehr dazu im Video

 

Eure Meinung ist uns Wichtig: Broadcast Umfrage zu unseren Themen. Anonym anmelden unter 0152 385 724 60. Whatsapp Nachricht mit “ich bin dabei” und loslegen.

IG Metall-Jugend demonstriert gegen Rassismus

 

Aus Worten können Taten werden, mit tödlichem Ausgang. Die IG Metall-Jugend erinnert auf dem Gewerkschaftstag an die rassistischen Morde von Hanau – und richtet einen Appell an alle Anwesenden.

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Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will, dass Staatsanwälte zukünftig die Behinderung von Betriebsräten aktiv verfolgen.

Zudem hat er angekündigt, dass er in den nächsten Tagen einen Gesetzentwurf vorlegen wird, der für Rechtssicherheit bei den Betriebsratsvergütungen sorgt. “Darauf könnt ihr euch verlassen”, rief er in den Saal

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Jaqueline und Christoph geben Einblicke in den IG Metall Gewerkschaftstag und fassen die Ereignisse täglich zusammen. Heute: Anträge, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Lisa Neubert zur Situation der Jugend in den Betrieben. Ganz am Rande noch ein Kurzinterview der beiden mit Würth’ler Jürgen Daffner.

IGM: Jürgen, dein erster Gewerkschaftstag. Welche Eindrücke bleiben hängen bei dir?

JD: Ganz viel. Erstmal Danke an den Tarifbezirk BaWü, der mich als Gast geladen hat. Ich bin ja gestern gleich mit einer super Party abends gestartet. Als Würth’ler bin ich gute Feiern gewöhnt, aber die IG Metall steht dem in Nichts nach. Hat mega Spaß gemacht.

 

IGM: Heute war Hubertus Heil zu Gast, nachdem Olaf Scholz und Robert Habeck auch schon gesprochen  haben. Welche Statements sind bei dir am Besten angekommen?

JD: Den Bundeskanzler und den Wirtschaftsminister habe ich nur auf Youtube gesehen. Hubertus Heil war komplett in seinem Element. Mit den Zusagen, dieses Jahr noch ein Tariftreuegesetz vorzustellen und die Betriebsratsvergütung nach Qualifikation gestalten zu wollen, traf er hier genau den Nerv der Delegierten und auch der Gäste.

 

IGM: Heute wird ein Tag voller Anträge und Debatten. Auch ein spannender Antrag für dich dabei?

JD: Ja gleich mehrere. Der Zusammenhalt gegen rechte Hetze eint die IG Metall von Jung bis Alt. Viele erzählen von ihren Erlebnissen und Aktionen innerhalb und außerhalb des Betriebes und wie sie jeglicher Form des Rechtsextremismus entgegentreten. Eine spannende Debatte gab es auch zur Betriebsrente. So viele Redner, so viele unterschiedliche Meinungen, Argumente und Gegenargumente – das war toll, das zu erleben. Trotz aller Emotionen, es war immer wertschätzend zwischen Befürworter und Gegner. Für mich war das gelebte Basisdemokratie, wie ich sie mir wünsche.

 

IGM: Siehst du die IG Metall gut aufgestellt für die Zukunft?

JD: Es sind neue Themen, die uns beschäftigen werden. Die IG Metall ist die Brandmauer gegen Rechts, sie ist ein demokratisches Bindeglied in unserer Gesellschaft. Wir haben eine eine Vorsitzende mit überwältigender Zustimmung gewählt, die alte Werte schützt und Zukunftsthemen aufgreift. Die Energie, die von diesem Gewerkschaftstag ausgeht, ist phänomenal.

Fünf Vorstände, zwei davon Frauen

Christiane Benner übernimmt IG Metall Vorsitz

 

Auf dem 25. ordentlichen Gewerkschaftstag der IG Metall in Frankfurt passierte Historisches. Erstmals in der langen Geschichte der größten Gewerkschaft der Welt wird eine Frau zur 1. Vorsitzenden gewählt. Nach einem klaren Votum von mehr als 96% der gut 400 Delegierten, führt Christiane Benner ein fünfköpfiges Gremium an.

 

Der Gewerkschaftstag, der alle vier Jahre tagt, startete bereits am Sonntag mit einer Rede von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck.

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Am Montag folgte dann die Entlastung der Vorstandschaft. Neben der Verabschiedung vom langjährigen Vorstand Jörg Hofmann wurde der neue Vorstand gewählt.

 

Für Dienstag hat sich Bundeskanzler Olaf Scholz angekündigt. Von ihm erwarten die die Delegierten eine Unterstützung des Industriestandortes Deutschland. Hier stehen die Sozialpartner Seite an Seite für einen  “Brückenstrompreis”, um die Transformation in der energieintensiven Stahl- und Chemieindustrie nicht zu gefährden. Sollte diese Zusage ausbleiben, wollen die IG Metall und IG BCE in Berlin Druck auf die Politik ausüben.

Das neu gewählte Führungsteam der IG Metall: Christiane Benner (Erste Vorsitzende), Jürgen Kerner (Zweiter Vorsitzender), Nadine Boguslawski (Hauptkassiererin), Hans-Jürgen Urban und Ralf Reinstädtler (beide geschäftsführende Vorstandsmitglieder).

500 Anträge am Mittwoch, AWKG mit dabei

Auf der Agenda für den Mittwoch stehen rund 500 Anträge, die eine Ausrichtung der IG Metall für die nächsten Jahre beeinflussen werden. Auch ein IG Metall Mitglied der AWKG ist mit von der Partie.

Arbeitsmarktkonferenz am 10. Oktober 2023

Gewerkschaften und Agentur für Arbeit machen sich stark für Weiterbildung

 

  • Gemeinsame Arbeitsmarktkonferenz von IG Metall, DGB und Regionaldirektion Baden-Württemberg – zu Gast: Andrea Nahles
  • Partner setzen sich das Ziel, die Weiterbildung Beschäftigter zu steigern

Kooperation wird praxisnah weiterentwickelt – für die Beschäftigten in Baden-Württemberg

 

Stuttgart. Die Transformation und der demografische Wandel stellen die Betriebe und die Beschäftigten vor große Herausforderungen und bieten große Chancen für mehr Ausbildung, Qualifizierung und Karriere. Damit diese Chancen auch genutzt werden können, haben Gewerkschaften und Bundesagentur für Arbeit (BA) zu einer gemeinsamen Arbeitsmarktkonferenz eingeladen. Beide haben das Anliegen, Beschäftigung zu sichern und Qualifizierung zu ermöglichen. Teilnehmende waren Geschäftsleitungen aus den Agenturen für Arbeit in Baden-Württemberg, Kolleginnen und Kollegen aus den Teams Berufsberatung im Erwerbsleben (BBiE), Betriebsräte, gewerkschaftliche Weiterbildungsmentor:innen und hauptamtliche Gewerkschafter:innen der IG Metall und des DGB. Auch die Unternehmer BW haben an der Veranstaltung teilgenommen. Andrea Nahles, Vorstandsvorsitzende der BA hat den Tag mit einem Impulsvortrag und der Teilnahme am Erfahrungsaustausch begleitet.

 

Im Mittelpunkt der Konferenz stand die Vernetzung und der Austausch der Teilnehmenden. Ziel war, innovative Ansätze für mehr Ausbildung und Qualifizierung Beschäftigter zu stärken und auszubauen. Unter dem Motto: “WEITERBILDUNG MACHEN” wurden Ideen ausgetauscht und neue Impulse für mehr Weiterbildung Beschäftigter gesetzt. 

Die IG Metall und die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit haben im März 2023 bereits eine Kooperationsvereinbarung zur Weiterentwicklung der betrieblichen Weiterbildung unterzeichnet. Die Kooperationsvereinbarung soll dazu beitragen, die Weiterbildungsbeteiligung Beschäftigter zu steigern.

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Update

Betriebsrat gewinnt Prozess gegen Würth Konzerntochter Grass

 

Am Freitag wurde vor dem Arbeits- und Sozialgericht Feldkirch die Entlassung eines Betriebsrates von Grass verhandelt. Medienvertreter, Arbeitskollegen, Gewerkschafter und Betriebsräte aus anderen Unternehmen begleiteten den rund achtstündigen Prozess im Sitzungssaal.

 

Statt die vorgebrachten Kündigungsgründe zu untermauern, gab es immer wieder neuerliche Vorwürfe gegen den langjährigen Betriebsrat. Diese Vorwürfe irritierten sogar die Richterin, die den Rechtsanwalt von Grass ermahnte, “der Gerichtssaal sei kein Ort für Verschwörungstheorien”. In einer internen Mitteilung an die Belegschaft hieß es, dass man die Entlassung des Betriebsrates als rechtens erachte und vollstes Vertrauen in die Justiz habe.  Grass habe als Arbeitgeber eine Verantwortung gegenüber den Mitarbeitenden  und sah schwerwiegende Verstöße gegen die Firmenwerte.

 

Der Betriebsrat gehört seit 22 Jahren dem Beschlägehersteller Grass an und in dieser Zeit wurden nie Verwarnungen ausgesprochen oder sein Verhalten gerügt. Grass gehört seit knapp 20 Jahren zum Würth Konzern. Dort ist man Gewerkschaften gegenüber distanziert. Die Vorgehensweisen gegen ältere und gutbezahlte Mitarbeiter ergeben ein auch in Deutschland bekanntes Muster. Dazu werden engagierte Mitarbeitervertreter kritisch gesehen.

 

Vor Gericht gab es nun aber die Niederlage für Grass auf ganzer Linie. Bereits in der Verhandlung zeichnete sich ab, was die Richterin nach acht Stunden Verhandlung verkündete: die vorgeworfenen “schwerwiegenden Verstöße” stellten sich als haltlos heraus. Der Betriebsrat und Abteilungsleiter darf wieder an seinem Arbeitsplatz zurückkehren.

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Proppenvoll war der Gerichtssaal in Feldkirch. Auch beim Prozess am 15. November in Crailsheim eines Betriebsrates der AWKG wollen Gewerkschafter Solidarität bekunden.

Statement

Liebe Beschäftigte bei Würth,

 

Wertschätzung und Diversität sind zwei elementare Säulen des Zusammenlebens- und Arbeitens bei Würth.

Egal ob Herkunft, Religion, Sexualität – Diversität beschreibt die Vielfalt und Vielfaltigkeit einer Belegschaft und Gesellschaft.

Leider müssen wir vermehrt feststellen, dass Würth bei Gewerkschaften eine Grenze in der Diversität zieht, die mittlerweile

nicht mehr zu übersehen oder zu akzeptieren ist.

 

Würth Konzern kündigt zwei Betriebsräte bei Grass in Österreich

 

Dietmar Blaukowitsch (43 Jahre bei Grass, über 20 Jahre Betriebsrat) und Reinhold Hartmann (20 Jahre bei Grass) haben in ihrem Kampf

gegen die Entlassung/Kündigung die volle Unterstützung des Vertrauenskörpers und der IG Metall – Fraktion im Betriebsrat bei Würth. Beide sind

Mitglieder der größten Gewerkschaft in Österreich, der Pro-GE (Produktionsgewerkschaft).

 

Auch bei Würth Deutschland sind Gewerkschaftsmitglieder Anfeindungen und Anschuldigungen ausgesetzt. Aktuell gibt es dazu Gerichtsverfahren.

 

Liebe Würth-Mitarbeitende,

 

als IG Metall stehen wir solidarisch hinter allen Kolleginnen und Kollegen die falschen Anschuldigungen und Anfeindungen ausgesetzt sind.

 

Gez. Uwe Bauer, 1. Bevollmächtigter IG Metall Schwäbisch Hall

Betriebsräte und Vertrauensleute bei Würth

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Union Busting – Was ist das?

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TARIFRUNDE EISEN UND STAHL 2023

Stahl-Tarifkommissionen fordern 8,5 Prozent und 32 Stunden

8,5 Prozent mehr Geld. Eine Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 32 Stunden, bei vollem Entgeltausgleich. Sowie die Fortführung der Altersteilzeit. Diese Forderungsempfehlung der Tarifkommissionen für die Stahlindustrie Nordwest und Ost hat der Vorstand der IG Metall nun angenommen.

 

Nach der Empfehlung der Tarifkommissionen hat der Vorstand der IG Metall die Forderungen für die nordwestdeutsche und ostdeutsche Eisen- und Stahlindustrie beschlossen: 8,5 Prozent mehr Geld. Und eine Verkürzung der Arbeitszeit von 35 auf 32 Stunden in der Woche, bei vollem Entgeltausgleich.

 

32 Stunden als Einstieg in die 4-Tage-Woche

„Diese Arbeitszeitverkürzung wäre damit der Einstieg in die 4-Tage-Woche, die dadurch in vielen Bereichen möglich wird“, erklärt Knut Giesler, Bezirksleiter der IG Metall NRW und Verhandlungsführer in der nordwestdeutschen Stahlindustrie.

Darüber hinaus sollen die Tarifverträge zur Altersteilzeit, über den Einsatz von Werkverträgen und zur Beschäftigungssicherung für die über 80.000 Beschäftigten verlängert werden. Das Ergebnis soll zudem eine mitgliederorientierte soziale Komponente enthalten.

IG Metall befragte über 11.000 Beschäftigte

Die Tarifforderungen der Tarifkommissionen sind Ergebnis der Diskussion unter den IG Metall-Mitgliedern in den Betrieben und auf Versammlungen. Darüber hinaus hat die IG Metall über 11.000 Beschäftigte befragt.

Angesichts der immer noch hohen Inflation ist den Beschäftigten mehr Geld besonders wichtig. 72 Prozent gaben an, dass für sie eine Entgelterhöhung wichtig sei, um die Haushaltskasse zu stabilisieren.

 

Stahlindustrie kann es sich leisten

Die Stahlbranche kann sich höhere Entgelte leisten. Tatsächlich sind die Umsätze in der Stahlindustrie in den letzten Jahren deutlich gestiegen und haben 2022 sogar das Niveau vor der Corona-Krise der Spitzenjahre 2018 und 2019 um über 30 Prozent übertroffen.

Zugleich verdienen die Unternehmen auch gut: Die Stahlpreise sind seit Beginn der Corona-Krise 2020 um über 50 Prozent gestiegen. Währenddessen sind jedoch die Kosten der Unternehmen für Rohstoffe wie Eisenerz, Kohle und Gas zuletzt wieder gesunken. Und die Rohstoffpreise werden nach Prognose der Weltbank und anderer Institute weiter nach unten gehen.

Und schließlich liegt der Anteil der Löhne und Gehälter am Umsatz in der Eisen- und Stahlerzeugung laut Statistischem Bundesamt (WZ 24.1) bei lediglich 9 Prozent.

Eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 8,5 Prozent würde daher die Gesamtkosten um gerade einmal 0,765 Prozent erhöhen.

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Fragen und Antworten

Schadet die IG Metall mit der Forderung einem ganzen Wirtschaftszweig?

Nein! Das Problem der Stahlkocher ist nicht eine Steigerung bei den Personalkosten, sondern eine Explosion am Energiepreis. Hier unterstützt die IG Metall im Schulterschluss mit Arbeitgeberverbänden die Forderung nach einen Brückenstrompreis. Artikel: Tausende Metaller fordern Brückenstrompreis (igmetall.de)

 

Wie kommt die IG Metall zu dieser viel diskutierten Forderung?

Es gibt Mitgliederbefragungen in den jeweiligen Branchen. Außerdem sitzen viele IG Metaller in Betriebsräten und Aufsichtsräten der Unternehmen. Sie kennen die jeweilige Auftrags-, aber auch Ertragslage der Unternehmen. In den Tarifkommissionen werden dann Forderungen erarbeitet, die allen gerecht wird. Besonders im Fokus: der Gesundheitszustand der Stahlkocher bis hin zum Rentenübertritt. Und natürlich die Lebenshaltungskosten.

 

Kommt die 4 -Tage Woche nun überall?

Erst mal nicht. Es ist aber laut IG Metall Vorstand Jörg Hoffmann ein Zukunftsthema. Er sieht es für 2024 auf der Agenda. In der Eisen- und Stahlindustrie ist der Schritt von der 35 Std.-Woche nicht weit zu 32 Stunden.

IG Metall Vorschlag zur Arbeitszeiterfassung bei Würth

Mitarbeiterfreundlich, minutengenau!

Es muss eine Arbeitszeiterfassung werden, die dem Unternehmen und den Mitarbeitern gerecht wird. Selbstbestimmung bei Pausen, Beginn und Ende der Arbeitszeit. Und die Möglichkeit Stunden nehmen zu können oder sie sich bei Bedarf ausbezahlen zu lassen, je nach individueller Situation.

 

Besondere Regeln braucht dabei der Aussendienst. Hier gibt es verschiedene Ansätze:

 

  • Regelung Überstunden für ADM
    über Ausgleich in Growing BV
  • Regelung über Urlaubs-BV mit
    3 zusätzlichen Urlaubstagen pro Tertial
  • Überstundenkonto mit Entlastungs-
    Mechanismus

Wichtig: Eine Arbeitszeiterfassung ohne geregelten Ausgleich für Mehrarbeit ist gesundheitsgefährdend!

 

In der Niederlassung beginnt die Arbeitszeit nicht mit der Öffnungszeit. Wer die NL betritt und zu arbeiten beginnt, kann innerhalb einer Karenzzeit erfassen. Genauso wenn ein Kunde nach 17 Uhr noch im Laden ist.

Im Innendienst beginnt die Arbeit mit dem Betreten des Arbeitsbereiches.

 

Der Betriebsrat hat bereits eine BV vorgelegt, die, den Datenschutz der Mitarbeitenden gewährleistet: Schutz vor Leistungs- und Verhaltenskontrolle. Ebenso sind darin die Zugriffsmöglichkeiten des BR geregelt, so dass dieser im Streitfall helfen kann. Kann er das nach Abschluss der BV nicht, wurde schlecht verhandelt.

 

Servicezeiten für Kunden sind wichtig und die Personalabdeckung und Arbeitszeitgestaltung sollte im Einklang sein. Aber auch unsere Kunden machen Pause! Sowas wünschen sich auch die Kollegen in der NL. Geregelte Pausen, einheitlich, gerne auch mal mit dem Kollegen zusammen und ungestört von Kundenverkehr und Anrufen.

 

Zum Video

Die wichtigsten Fragen zur Arbeitszeiterfassung (2)

 

Nach wie vor beschäftigt die BAG-Entscheidung zur Erfassung der Arbeitszeit Arbeitgeber und Betriebsräte hierzulande gleichermaßen. Es gibt zahlreiche Fragen, die unsere Expertin Regina Steiner hier für alle noch einmal auf den Punkt bringt und klärt.
Was muss erfasst werden?

Es müssen alle Zeiten erfasst werden, die Beschäftigte im Laufe des Arbeitstags arbeiten:

  • Beginn und Ende der Arbeitszeit
  • Beginn und Ende der Pausen

 

Das BAG spricht ausdrücklich davon, dass sämtliche Arbeitszeiten erfasst werden müssen. Dazu zählen auch die Überstunden, die Beschäftigte über die nach ihrem Arbeitsvertrag geschuldete Arbeitszeit hinaus erbringen. Sämtliche Arbeitszeiten bedeutet auch, dass ein dienstliches Telefongespräch am Feierabend, mag es auch nur drei Minuten dauern, ebenfalls zu erfassen ist. An dieser Stelle ist es wichtig, dass die Arbeitszeiterfassung dem Arbeits- und Gesundheitsschutz dient. Durch die Erfassung der Arbeitszeiten soll die Einhaltung der Höchstarbeitszeiten und der Ruhezeiten überprüft werden können. Die Arbeitszeit gilt als konkreter Gefährdungsfaktor im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes. Damit soll nicht gesagt werden, dass Arbeiten prinzipiell gefährlich ist, sondern dass es Arbeitszeiten geben kann, die die Gesundheit gefährden. Diese Gefährdungslage muss sichtbar gemacht werden, um Abhilfe zu schaffen.

 

Muss die Arbeitszeit auch aufgezeichnet werden, wenn ich mich schon sonntags auf die kommende Woche vorbereiten möchte?

Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden, § 9 Abs. 1 ArbZG. Sonntagsarbeit ist nur ganz eingeschränkt zulässig. Wird am Sonntag gearbeitet – sei es auch freiwillig –, muss die Zeit aufgezeichnet werden. Diese Regeln gelten auch für den wissenschaftlichen Bereich. Allein die Tatsache, dass ein Beschäftigter wissenschaftlich tätig ist, rechtfertigt keine andere Sicht der Dinge. Auch hier gilt das Verbot der Sonntagsarbeit. Und sollte nachts gearbeitet werden, muss anschließend eine Ruhezeit von elf Stunden eingehalten werden.

 

Müssen die Arbeitszeiten beim Mobilen Arbeiten erfasst werden und was gilt bei Vertrauensarbeitszeit?

Arbeitszeiten in denen mobil gearbeitet wird, sind zu erfassen. Jede Arbeitszeit ist zu erfassen, auch die in Vertrauensarbeitszeit geleistete Zeit. Vertrauensarbeitszeit bedeutet in der Regel nur, dass der Arbeitgeber darauf vertraut, dass Beschäftigte ihre arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitszeit ableisten. Der Arbeitgeber darf und durfte auch nicht vor dem Beschluss des BAG aus dem September 2022 darauf vertrauen, dass Beschäftigte in Vertrauensarbeitszeit die durch das Arbeitszeitgesetz vorgegeben Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten einhalten. Denn für die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften war und ist der Arbeitgeber verantwortlich. Und diese gelten selbstverständlich auch für Beschäftigte in Vertrauensarbeitszeit. Das hatte das BAG im Übrigen bereits schon 2003 einmal entschieden (BAG 1 ABR 13/02).

 

Was ist mit Überstunden – müssen die erfasst werden und wie wirkt sich das auf die Vergütung aus?

Überstunden sind zu erfassen, und zwar unabhängig von der Frage, ob sie mit dem Entgelt abgegolten sein sollen. Es muss unterschieden werden zwischen der Frage des Arbeitsschutzes und der Frage der Bezahlung. Ginge es lediglich um die Messung der Arbeitszeit zu dem Zweck der Errechnung der Entgelthöhe, gäbe es keine gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung. Es wäre Arbeitgeber und Beschäftigten völlig autonom überlassen, wie sie die arbeitsvertragliche Verpflichtung zur Bezahlung des Entgelts regeln. Es sei denn, wir befinden uns im Geltungsbereich eines Tarifvertrags, dann sind selbstverständlich dessen Vorschriften zu beachten. Wir kennen viele Arbeitszeiten, die nicht oder mit weniger Entgelt vergütet werden. So ist es auch innerhalb der Grenzen der §§ 305 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) möglich, in Arbeitsverträgen zu regeln, dass Überstunden nicht oder erst wenn sie eine gewisse Anzahl übersteigen, bezahlt werden müssen. Dazu gibt es dezidierte Rechtsprechung des BAG, auf die an dieser Stelle verwiesen wird (AiB 11/2021, S. 39; AiB 6/2021, S. 24). Gleiches gilt für die Bewertung von Dienstreisen oder der Bewirtung von Kunden nach Feierabend. Was zu bezahlen ist, regelt ein Tarifvertrag, der Arbeitsvertrag oder die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Auch wenn Arbeitszeit nicht zusätzlich bezahlt wird, ist der Arbeitsgeber verpflichtet, den Arbeits- und Gesundheitsschutz einzuhalten. Denn die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt sowohl nach dem Arbeitsschutzgesetz als auch nach der EU-Arbeitszeitrichtlinie 48 Stunden. Dies darf nur in Ausnahmefällen und für bestimmte Zeiträume überschritten werden. Die Höchstarbeitszeit umfasst auch die Überstunden oder die Mehrarbeit. Damit sichergestellt wird, dass die Höchstarbeitszeit eingehalten wird, müssen die Überstunden genau wie alle anderen Arbeitszeiten aufgezeichnet werden.

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Reicht für die Arbeitszeiterfassung auch ein Dienstplan aus?

Die Arbeitszeiterfassung über einen Dienstplan genügt den Erfordernissen der Rechtsprechung nicht. Der Dienstplan ist ein Plan, der in der Realität so nicht umgesetzt werden muss. Arbeiten können über das Dienstende hinaus dauern, z. B. in Krankenhäuser oder bei Rettungsdiensten.

 

Müssen auch Arbeitszeiten aufgezeichnet werden, die mehr als zehn Stunden umfassen?

Gleiches gilt, wenn Zeiterfassungssysteme Arbeitszeiten über die zehnte Stunde hinaus nicht mehr aufzeichnen. Das ist nicht zulässig. Es müssen sämtliche Arbeitszeiten erfasst werden, auch solche, die Verstöße gegen das ArbZG darstellen.

 

Was passiert, wenn Beschäftigte sich nicht an eine Betriebsvereinbarung Arbeitszeiterfassung halten?

Regelt eine Betriebsvereinbarung die Erfassung der Arbeitszeit, dann sind alle Beschäftigten verpflichtet, die Arbeitszeiten zu erfassen, soweit sie unter den Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung fallen. Es würde einen Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten darstellen, die Regeln der Betriebsvereinbarung nicht zu beachten. Das könnte gegebenenfalls durch den Arbeitgeber sanktioniert werden.

Wer legt die Pausenzeiten fest?

 

Die genaue Lage der Pausen kann der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts bestimmen. Sie müssen allerdings im Voraus feststehen. Die in Paragraf 4 ArbZG geregelten Ruhepausen stellen lediglich das Mindestmaß dar und verwehren es dem Arbeitgeber nicht, kraft seines Weisungsrechts längere Pausen vorzusehen (BAG, Urteil vom 16. Dezember 2009 – 5 AZR 157/09 -).

 

Allerdings darf der Arbeitgeber keine völlig unsinnigen Ruhepausen oder übermäßig lange Pausen festlegen. Zudem muss das Arbeitszeitgesetz auch hinsichtlich der Ruhezeiten (Zeiten zwischen einem Arbeitseinsatz und dem nächsten) eingehalten werden. Existiert ein Betriebsrat, so hat dieser gemäß Paragraf 87 Absatz 1 (2) BetrVG bei der Lage der Pausen ein Mitbestimmungsrecht. Die Pausenfestlegung kraft Direktionsrecht ist dann nicht möglich.

SO DENKT DIE JUNGE GENERATION

Kein Bock mehr auf Arbeit?

Die junge „Generation Z“ hat kein Bock mehr auf Arbeit und will lieber Freizeit, behaupten die Arbeitgeber. Stimmt das? Maurice Edelmann (25), chemisch-technischer Assistent beim Maschinenbauer Pfeiffer, sieht das anders: Arbeit macht Spaß und unabhängig. Aber Arbeit muss sich auch lohnen.

 


Maurice, über die „Jugend von heute“, die „Generation Z“, heißt es, Euch wäre Work-Life-Balance viel wichtiger als zu arbeiten. Habt Ihr einfach „kein Bock auf Arbeit“, wie die Arbeitgeber sagen?

Maurice Edelmann: Das stimmt gar nicht. Meine Generation wird ziemlich unterschätzt. Aber wir sind die Generation, die komplett in einer neoliberal geprägten Wirtschaft groß geworden ist. Agenda 2010, Hartz IV und Bürgergeld, Leiharbeit. Das hat die ältere Generation entschieden – und wir müssen das nun auslöffeln. Warum Vollzeit arbeiten, wenn mein Job im Zuge der Globalisierung und der Transformation so oder so nicht in der Zukunft sicher sein wird, geschweige denn meine soziale Absicherung?

Was heißt „auslöffeln“? Gerade wenn Du als Fachkraft viel arbeitest und vorsorgst, kannst Du doch prekäre Arbeit und Armut vermeiden.

Wirklich? Nach 40 Jahren Vollzeitbeschäftigung erhält ein Durchschnittsbürger nach aktuellen Berechnungen rund 1200 Euro Bruttorente, die dann ab 2040 voll versteuert werden muss. Was soll da noch übrig bleiben zum Leben? Und es ist einfach zu sagen, wir sollen halt zusätzlich privat vorsorgen. Das Geld musst Du erst mal haben. Und alle zusätzlichen Einkünfte aus Betriebsrenten sind auch noch sozialversicherungspflichtig. Da wird man als Arbeitnehmer doppelt geschröpft.

Wie siehst Du – wie sieht „Deine Generation“ die Zukunft?

Unsere Zukunft wird sehr schwer. Die Globalisierung schreitet voran. Wegen der Inflation und hoher Energiepreise zieht die Industrie aus Deutschland und Europa ab. Meine Generation hat keine großen Chancen, um zu einer „Wohlstandsgeneration“ zu werden. Wir, die Arbeiterklasse, die Mittelschicht, wir werden einen immer größeren Anteil an der Steuerlast tragen. Und wir arbeiten statistisch immer länger, müssen aber unterm Strich real Einbußen beim Einkommen hinnehmen.

Klingt sehr pessimistisch. Warum beteiligst Du Dich dann überhaupt am gesellschaftlichen Diskurs und bist IG Metall-Mitglied?

Nur mit Gewerkschaften wie der IG Metall haben wir überhaupt eine Chance – in guter Zusammenarbeit mit den Arbeitgeberverbänden – eine gesellschaftlich faire Transformation auf den Weg zu bringen. Und den letzten Tarifabschluss in der Metall- und Elektroindustrie fand ich super. Es war eine Mischung für jede Lebenssituation dabei: auf der einen Seite die steuerfreien Inflationsausgleichsprämien von insgesamt 3000 Euro. Dadurch hat jeder die Möglichkeit, das Geld individuell einzusetzen, sei es für die hohe Strom- und Gasrechnung, um privat vorzusorgen oder das Haus abzubezahlen. Auf der anderen Seite hat die IG Metall es geschafft, mit den dauerhaften Lohnerhöhungen – 5,2 Prozent in diesem Jahr – einen relativ großen Anteil der Inflation abzufedern – dank ihrer guten Verhandlungsdiplomatie.

Was muss passieren, dass junge Menschen wieder „Bock auf Arbeit“ haben?

Wir brauchen ein Signal, dass sich Arbeit lohnt. Die Lust auf Arbeit muss angekurbelt werden. Schließlich möchte auch die „Generation Z“ sorgenlos leben, konsumieren und eine Familie planen. Auch dadurch wird die Wirtschaft gestärkt. Es gibt Berufsfelder, für die sich kein Nachwuchs interessiert, in der Industrie – und vor allem im Handwerk. Weil die Leute diesen Job bis ins hohe Alter meistens nicht schaffen – und somit in die Altersarmut fallen. Wer kann mit 67 Jahren noch ein Dach reparieren? Solche Berufe müssen besser gestellt werden, indem man zum Beispiel mit 60 Jahren abschlagsfrei in die Rente eintreten darf.

Was kann die IG Metall dabei tun? Was wünschst Du Dir?

Lohnerhöhungen sind immer gut. Gut finde ich auch das Instrument der steuerfreien Einmalzahlungen. Dadurch bleibt den Menschen wenigstens mehr Netto vom Brutto. Da brauchen wir mehr davon. Aber meine Generation braucht auch mehr soziale Nachhaltigkeit. Das Vorsorgen muss viel mehr unterstützt werden. Ebenso wäre es nicht schlecht, wenn die Möglichkeiten, zusätzlichen Urlaub „erkaufen“ zu können, wie beim Tariflichen Zusatzgeld (T-ZUG), ausgeweitet würden. Dadurch hätte die jüngere Generation auch die Möglichkeit, sich mehr frei zu nehmen, ohne große finanzielle Einbußen beim Grundgehalt. Was bringt mir eine „Vier-Tage-Woche“, wenn meine Arbeitslast gleich bleibt? Wir müssen erst mal dafür sorgen, dass wir wieder mehr Leute haben, die arbeiten.

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Bundesarbeitsgericht:

Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei Dauer der Arbeitszeit

 

Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und einer Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit. Bei der Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit jedoch kann er nicht mitbestimmen und daher auch keine Betriebsvereinbarungen abschließen – so das BAG.

 

Das war der Fall

Es ging um die wöchentliche Arbeitszeit in einem Betrieb, für den der Manteltarifvertrag der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie des Landes Hessen gilt. Nach dessen § 2 Nr. 1 Abs. 1 beträgt danach die wöchentliche Arbeitszeit ohne Pausen 35 Stunden.

 

Allerdings existierten in dem Betrieb zugleich eine Rahmenbetriebsvereinbarung (RBV) und eine Betriebsvereinbarung, die eine 40-Stunden-Woche vorsahen. Der Arbeitnehmer arbeitete sodann in einer 40-Stunden-Woche.

 

Er war jedoch der Auffassung, Nr. 3 RBV, die die Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 40 Stunden vorsah, sei wegen Verstoßes gegen § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG unwirksam. Er verlangte daher von seiner Arbeitgeberin die Zahlung von Überstundenvergütungen einschließlich eines Zuschlags je Stunde i.H.v. 25 %.

 

Das sagt das Gericht

Das Gericht gibt dem Beschäftigten recht. Die wöchentliche Arbeitszeit richtet sich nach dem Tarifvertrag und kann nicht durch eine Betriebsvereinbarung hochgesetzt werden. Eine entsprechende Betriebsvereinbarung ist wegen Verstoßes gegen § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG unwirksam.

 

Diese Sperrwirkung sei – so die Richter – auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit nach § 87 Abs. 1 BetrVG aufgehoben worden. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats erstrecken sich nicht auf die Dauer der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit. Der Betriebsrat habe nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG nur über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen mitzubestimmen. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG räume ihm lediglich bei einer vorübergehenden Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit ein Mitbestimmungsrecht ein.

 

Überstunden müssen vergütet werden

Hinsichtlich der Zuschläge für Überstunden sei der Arbeitnehmer seiner Darlegungslast bezüglich einer bestehenden betrieblichen Übung hinreichend nachgekommen, denn er habe andere Beschäftigte namentlich benennen können, die solche Zuschläge erhalten hatten. Daher durfte er von einer allgemeinen Vergütungspraxis ausgehen. Er müsse nicht darlegen, dass er selbst im fraglichen Zeitraum Überstundenzuschläge erhalten hat. Auch wenn der Arbeitnehmer die geleisteten Überstunden nicht in jeder Hinsicht darlegen und beweisen konnte, müsse das Gericht den Umfang der geleisteten Überstunden gleichwohl schätzen, außer die Schätzung wäre willkürlich.

 

Das BAG hat die Sache zur Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen, um u.a. die erforderlichen Feststellungen zum Umfang der vom Arbeitnehmer erbrachten Überstunden nachzuholen.

 

Das muss der Betriebsrat wissen

Sind Arbeitsbedingungen – wie im vorliegenden Fall die wöchentliche Arbeitszeit – durch einen Tarifvertrag geregelt, können sie nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein, außer der Tarifvertrag lässt dies ausdrücklich zu, siehe § 77 Abs. 3 BetrVG. Diese Regelungssperre greift dann nicht, wenn es sich um Angelegenheiten handelt, die nach § 87 Abs. 1 BetrVG der erzwingbaren Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen, was das BAG jedoch bezüglich der wöchentlichen Arbeitszeit verneint.

Was gilt bei Würth?

 

Nur das was im Arbeitsvertrag steht! Sie arbeiten 40 Stunden obwohl weniger im Arbeitsvertrag steht? Informieren sie sich bei der IG Metall. Sie haben einen Recht auf den Ausgleich.

Arbeitsschutz
Sommerhitze: Kommt die Lauterbach-Siesta?Urlaub_2_67980678

Die Wirtschaft diskutiert über eine Hitzesiesta, also längere Pausen an heißen Tagen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat sich schon dafür ausgesprochen. Die Familienunternehmer halten gegen, dass genug für angenehmes Arbeiten getan werde. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hält die Idee für sinnvoll.

 

Während Amtsärzte sie vorschlagen, lehnt der Verband der Familienunternehmer eine Hitzesiesta für Beschäftigte in Deutschland ab. “Bei hohen Temperaturen sind Arbeitgeber durch Vorgaben zum Arbeitsschutz bereits jetzt dazu aufgerufen, Maßnahmen für ein erträgliches Arbeiten zu ergreifen”, sagte die Verbandspräsidentin Marie-Christine Ostermann der Rheinischen Post. “Die Notwendigkeit einer flächendeckenden, womöglich gesetzlich festgelegten Siesta im Sommer sehe ich nicht.”

 

Gleit- und Vertrauensarbeitszeit sollen genügen

Ostermanns Ansicht nach gibt es durch Modelle wie Vertrauensarbeits- und Gleitzeit in vielen Jobs bereits die Möglichkeit, früh mit der Arbeit zu beginnen, um die kühleren Stunden am Morgen optimal dafür zu nutzen. “Frei nach dem Motto: Früher Vogel fängt den kühlsten Wurm”, sagte Ostermann. Ihr Verband repräsentiert nach eigenen Angaben die wirtschaftspolitischen Interessen von 180.000 Familienunternehmern in Deutschland, die acht Millionen sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigen.

 

Amtsärzte und der Bundesgesundheitsminister empfehlen die Einführung einer Siesta im Sommer, um der Hitze zu begegnen. Der DGB hat sich dafür ausgesprochen. Arbeitgeber sollten zudem während der Sommermonate Hitzegefährdungsbeurteilungen erstellen.

 

Die deutschen Amtsärzte regen angesichts der hohen Temperaturen Änderungen im Arbeitsalltag an. Konkret geht es um die Einführung einer Siesta im Sommer. Körperliche Tätigkeiten und komplexe Arbeitsanforderungen sollten besser in die frühen Morgenstunden verschoben werden. Der DGB wäre dafür.

 

Wichtig sind Hitzegefährdungsbeurteilungen

Wichtig sei zudem, das Arbeitgeber in den heißen Sommermonaten regelmäßig Hitzegefährdungsbeurteilungen für alle Arbeitsplätze durchführen (Siehe: Durchführen einer Gefährdungsbeurteilung). Daraus könnten sich dann jeweils Maßnahmen ableiten, wie die Beschäftigten bei der Hitze geschützt werden können:

  • Büroräume sollten ab Temperaturen von über 35 Grad geschlossen werden. Das bedeute nicht, dass die Beschäftigten nach Hause geschickt werden müssten, wohl aber, dass in den fraglichen Räumen nicht gearbeitet werden könne.
  • Der Arbeitgeber könne zudem Erleichterung schaffen, indem er von Luftduschen und Hitzepausen einführt.
  • Wichtig sind zudem Abkühlungs- und Sonnenschutzmaßnahmen ab einer Temperatur von 26 Grad. Hilfreich sind immer Regelungen zur flexiblen Verteilung der Arbeitszeit, sodass Arbeit in kühleren Stunden des Tages erfolgen kann.

 

Kritik an den Plänen

Kritik an den Plänen kommt unterdessen vom Verband der Familienunternehmer. Schon jetzt seien Arbeitgeber bei hohen Temperaturen dazu aufgerufen, Maßnahmen für ein erträgliches Arbeiten zu ergreifen.

Quelle: Zeit-online 19.7.2023

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Interview mit SPD Generalsekretär Kevin Kühnert

Wer den Fachkräftemangel ernsthaft bekämpfen will, muss drei Dinge tun

 

Die Vier-Tage-Woche wird momentan europaweit diskutiert. Während in Großbritannien eine Studie breite Zustimmung fand, startet nun die spanische Regierung mit einem Projekt und unterstütz die beteiligten Unternehmen dabei. In Deutschland ist der Bundesarbeitsminister noch skeptisch, ob das flächendeckend machbar ist. Soll das zum Schluss eine politische oder tarifliche Entscheidung werden?

KK: Die Aushandlung von Arbeitszeit ist tarifpolitisches Kerngeschäft. Gewerkschaften kennen die unterschiedlichen Bedürfnisse der Belegschaften am besten. Daraus ist beispielsweise bei der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) das Wahlmodell entstanden, bei dem man zwischen mehr Entgelt, weniger Arbeitszeit oder mehr Urlaub wählen kann. Die IG Metall hat zum Teil ähnliche Modelle durchgesetzt. Das ist aus Perspektive der SPD der richtige Weg. Ich finde es gut, dass die IG Metall in der Eisen- und Stahlindustrie bei der 4-Tage-Woche vorangeht. Davon werden schlussendlich auch andere Branchen und die Debatte über neue arbeitszeitpolitische Fortschritte profitieren.

 

Der Fachkräftemangel spielt bei den Argumenten der Arbeitgeberverbände gegen eine Vier-Tage-Woche eine große Rolle. In Zukunft wird das aber nur eines von vielen Argumenten sein. Wo sehen sie Handlungsbedarf bei fehlenden Fachkräften.

KK: Das ist ein Scheinargument. Wer den Fachkräftemangel ernsthaft bekämpfen will, muss drei Dinge tun. Erstens, man muss unter den derzeit geltenden Regeln die Erwerbstätigkeit im Alter verbessern. Es gibt viele, die gerne noch wollen, aber nicht mehr können, weil sie beispielsweise im höheren erwerbsfähigen Alter nichts Neues finden. Das ist etwas, was vor allem in den Personalabteilungen großer deutscher Unternehmen zum Umdenken führen muss. Jugendwahn können wir uns längst nicht mehr leisten. Zweitens, Fachkräfteeinwanderung. Hier legt die Koalition genau jetzt mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz den Schalter um. Drittens müssen wir die Frauenerwerbstätigkeit erhöhen, zum Beispiel durch eine bessere Betreuungs-Infrastruktur und umfassende Gebührenfreiheit.

 

In den nächsten Jahren verlässt die Baby-Boomer Generation den Arbeitsmarkt. Andererseits bauen Unternehmen im Zuge der Digitalisierung und mit der Einführung von künstlicher Intelligenz immer wieder Stellen ab. Muss man in Deutschland fürchten, keinen guten Arbeitsplatz mehr zu bekommen?

KK: Nein, denn die gesamte Geschichte des technologischen Fortschritts zeigt, dass die Arbeit sich rapide wandelt, aber nicht ausstirbt. Die aktuellen Trends zeigen jedoch, wie wichtig starke Gewerkschaften sind. Jetzt werden die Tarifverträge verhandelt, in denen es etwa darum geht, wie künftig der Einsatz der künstlichen Intelligenz geregelt wird und wie wir uns berufsbegleitend weiterbilden. In vielen großen Industriebetrieben haben wir eine so gute Mitbestimmung wie fast nirgendwo sonst. Und wir sind mittlerweile auf einem Arbeitnehmermarkt. Die Leute suchen sich zunehmend aus, wo und wie sie arbeiten – nicht mehr andersherum. Das ist eine starke Verhandlungsposition. Richtig ist aber auch, dass wir die betriebliche Mitbestimmung in der Breite stärken müssen, etwa bereits im Vorfeld des Einsatzes von künstlicher Intelligenz und hinsichtlich eines generellen Rechtes auf Hinzuziehung von externen Sachverständigen.

 

Bundesarbeitsminister Heil legt bereits im Juni einen Gesetzesentwurf zur Stärkung der Tarifbindung vor. Die Vorgabe aus der EU lautet, es sollen bis zu 80% der Unternehmen einen Tarifvertrag bekommen. Fürchten Sie nach den Jahren der Tarifflucht nicht die Unternehmerflucht?

KK: Ich bin fest davon überzeugt, dass die Tarifpartnerschaft ein Erfolgsgarant für unseren Industriestandort ist. Dafür muss sie aber auch gelebt werden. Die SPD ist in den letzten Monaten andauernd in zahllosen Betrieben unterwegs gewesen, um über Fragen zu sprechen, wie Politik Wandelprozesse begleiten muss. Und eine Erkenntnis ist – das lässt sich auch wissenschaftlich belegen –, dass eine starke Sozialpartnerschaft eine Gelingensbedingung dafür ist, ob ein Unternehmen gut durch die Zeit des Umbruchs kommen. Die eigentliche Herausforderung für den Industriestandort liegt auch ganz woanders, vor allem bei den hohen Energiepreisen. Hier unterstützen wir die IG Metall in ihrer Forderung nach einem Industriestrompreis und für den Ausbau preisgünstiger erneuerbarer Energieerzeugerkapazitäten, um Wertschöpfung und Gute Arbeit in Deutschland zu halten.

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Würth ist nicht tarifgebunden, sondern lehnt sich nur in Teilen an den Tarifvertrag der M+E Industrie an. Was bedeutet das für zukünftige Aufträge der öffentlichen Hand? Denn Unternehmen bedienen sich ja in der Regel gerne an Schlupflöchern, um an den Vergabetopf des Bundes zu kommen.

KK: Es ist gut, dass Hubertus Heil für die Bundesregierung bald ein Tariftreuegesetz auf den Weg bringt. Dieses wird sicherstellen, dass bei öffentlichen Aufträgen des Bundes nur Unternehmen den Zuschlag bekommen, die Tarifverträge einhalten. Für die SPD ist klar: Dieser Grundsatz sollte perspektivisch auch für Empfänger von Subventionen gelten. Mit Steuergeld darf kein Dumping gefördert werden.

 

Wie sehen sie die Rolle der Gewerkschaften in unserem dualen System der Sozialpartner in Deutschland für die Zukunft?

KK: Wir erleben derzeit aus gutem Grund einen Ansturm auf die Gewerkschaften, die teils Zehntausende neue Mitglieder gewonnen haben. Das Thema Mitbestimmung ist enorm wichtig, da geht es nicht nur um gute Lohnabschlüsse, sondern darum, wie wir künftig arbeiten werden. Das Gewicht der Gewerkschaften in Zeiten des gesellschaftlichen Wandels wird an Bedeutung gewinnen. Das ist eine gute Nachricht für unsere Demokratie, denn echte Mitbestimmung schafft Akzeptanz für notwendige Veränderungen und gestaltet diese gerecht aus.

 

Bild SPD Bundestagsfraktion

UPDATE

Führungskräfte sollen mithören

Mit einem Schreiben an die Vertriebsmitarbeiter der Würth-Vertriebsregion 3 zur einheitlichen Vorgehensweise zur strategischen Telefonie wird aufgefordert, regelmäßig mit Kunden zu telefonieren. Dies wird durch ein individuelles Zuschalten der Führungskraft unterstützt.
Was sich zunächst liest wie eine Arbeitsanweisung durch Vorgesetzte, hat rechtliche Hürden für den Arbeitgeber. Zum einen die DSGVO, die die Persönlichkeitsrechte jedes einzelnen schützt. Aber auch das Brief- und Postgeheimnis / Fernmeldegeheimnis steht unter dem verfassungsrechtlichen Schutz des Art. 10 GG.
Ohne Einwilligung der Teilnehmer kann so etwas nicht stattfinden.
Aber bevor das alles zum Bewerten herangezogen wird, stellt sich die Frage: Hat der Betriebsrat dieser Leistungs-und Verhaltenskontrolle zugestimmt? Da es bei Würth einen Betriebsrat gibt, muss der Arbeitgeber einen Antrag zur Einrichtung oder Durchführung einer Leistungs- und Verhaltenskontrolle bei Betriebsrat stellen. Tut er dies nicht, kann der Betriebsrat dies mit einer einstweiligen Verfügung beim Arbeitsgericht stoppen.
Stimmt der Betriebsrat dem Antrag zu, so ist er in der Pflicht, die Leistungs- und Verhaltenskontrolle unter Einhaltung der geltenden Gesetze und Verordnungen zugunsten der Beschäftigten zu regeln. So sollte der erste Weg der betroffenen Beschäftigten in der Verkaufsregion 3 der Weg zum Betriebsrat sein. Eine Haltung der Mitarbeiter hat der Betriebsrat auf jeden Fall zu berücksichtigen.
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Update: Zwei Drittel lehnen “Mithörer” ab

Gut zwei Drittel der Vertriebsmitarbeiter die sich an der Umfrage beteiligten lehnen einen “Mithörer” im Kundentelefonat ab, mehr als ein Viertel kann sich Unterstützung durch Begleitung oder einem Seminar vorstellen.

 

Generell gilt: Nicht jede Arbeitsanweisung ist rechtens. Falls euch eine solche etwas komisch vorkommt, stellt die Frage: “Ist das mit dem Betriebsrat abgeklärt?” Dabei gibt es meist schriftliche Vereinbarungen (Betriebsvereinbarungen) mit dem Arbeitgeber, in denen Regeln aufgestellt werden, die für alle Seiten verbindlich sind.

 

Unseren Informationen nach, hat der Würth Betriebsrat bereits Gespräche mit der Firmenleitung angekündigt. Fragt einfach beim Betriebsrat nach, was er unternimmt und wie er die Telefonie mitarbeitergerecht regelt.

Betriebs- und Personalräteempfang im Landtag

Für gute Arbeit mit aktiven Betriebs- und Personalräten

 

Politik trifft Praxis. Auf Einladung von Landtagspräsidentin Muhterem Aras sind mehr als 300 Kolleginnen und Kollegen aus den DGB-Gewerkschaften zum diesjährigen Betriebs- und Personalräteempfang ins Haus des Landtages gekommen. Wir freuen uns, dass die Landtagsverwaltung diese Tradition nach der Pandemie wiederbelebt hat. Der hohe Zuspruch von Betriebs- und Personalrät*innen aus ganz Baden-Württemberg und den unterschiedlichsten Branchen zeigt: Die Kolleginnen und Kollegen wollen sich mit den Abgeordneten über die Themen austauschen, die ihnen unter den Nägeln brennen. Die angespannte Situation in den Kitas und in den Schulen kam genauso zur Sprache wie die Frage, wie allen ausbildungsinteressierten Jugendlichen ein guter Berufsstart ermöglicht werden kann – auch wenn sie vielleicht nicht die allerbesten Schulnoten vorweisen können. Der Ärger, dass die Landesregierung eine Pflegekammer mit Zwangsmitgliedschaft einrichten will, spielte ebenso eine Rolle wie die Erwartung, Baden-Württemberg solle endlich ein wirksames Tariftreuegesetz für öffentliche Auftragsvergaben bekommen. Steuergeld nur für Tariflöhne müsse die Maßgabe sein.

 

Bei ihrer Begrüßung hob die Landtagspräsidentin Aras die Bedeutung der Gewerkschaften für eine lebendige Demokratie hervor: Gewerkschaften vertreten ein urdemokratisches Anliegen: Nämlich die Lebenssituation aller zu verbessern – und auch für diejenigen einzustehen, die nicht zu den Privilegierten gehören. Dabei geht es längst nicht mehr nur um Lohn und Arbeitszeiten, sondern auch um zeitgemäße Arbeitsformen und um Prinzipien wie Geschlechtergerechtigkeit. Sie machte deutlich: Vor uns liegen Jahre des Gegenwinds. Umso wichtiger sind Gewerkschaften, die gemeinsam mit der Politik darauf achten, dass niemand bei all diesen Umbrüchen zurückgelassen wird.

 

Die Gastgeberin verwies auch auf einen schwarzen Tag der deutschen Geschichte. Am 2. Mai 1933, nur einen Tag nach dem “Tag der “Arbeit”, überfielen die Nationalsozialisten Gewerkschaftshäuser deutschlandweit. Gewerkschaften galten nach der Machtübernahme Hitlers als letztes Bollwerk der Demokratie. An diesem Tag wurden Funktionäre und Mitglieder der freien Gewerkschaften in “Schutzhaft” genommen, schwer misshandelt und in Duisburg vier von ihnen ermordet. Betriebsräte wurden in Unternehmen durch Vertrauensräte ersetzt. Mitbestimmung war von nun an Geschichte.

 

Umso wichtiger sei die Bedeutung von Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräten in der Zeit der nach der Gründung der jungen Bundesrepublik – bis heute. Sie festigen und verteidigen die Demokratie gegen alle Angriffe von rechts. Damit sich Geschichte nicht wiederholt.

Quelle Fotos: Landtag BW

ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ

Arbeiten bis zum Umfallen

Jeder Zehnte Beschäftigte arbeitet mit suchthafter Intensität, also von sich aus mehr und länger als es der Gesundheit guttut. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie. Elementar für die Betroffenen ist es, eine gesundheitsförderliche Betriebskultur aufzubauen und frühzeitig Hilfe anzubieten.

 

Sie arbeiten ohne Pausen, am besten immer weiter, immer länger, immer schneller. Sie können abends kaum abschalten, auch an den Wochenenden nicht entspannen. Immerzu kreisen die Gedanken um die Arbeit, stets ist da dieser Antrieb, weiterzumachen, weiterzuarbeiten – auch, wenn der Körper müde, längst ausgelaugt ist, wenn alles im Kopf schwingt und schwirrt: Rund zehn Prozent aller Erwerbstätigen, das zeigt eine aktuelle Studie, arbeiten suchthaft. Das geht auf die Gesundheit.

 

Suchthaft Arbeitende stufen ihren Gesundheitszustand nicht nur etwa doppelt so häufig als weniger gut oder schlecht ein wie nicht betroffene Erwerbstätige. Eine neue Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) und der Technischen Universität Braunschweig, die die Hans-Böckler-Stiftung gefördert hat, zeigt außerdem: Deutlich häufiger als andere Beschäftigte haben suchthaft arbeitende Kolleginnen und Kollegen körperliche oder psychosomatische Beschwerden. Zugleich aber suchen sie deswegen seltener ärztliche Hilfe.

 

Jeder Zehnte arbeitet suchthaft

Die Studie beruht auf Daten von gut 8000 Beschäftigten, die zu ihrem Arbeitsverhalten und ihrem Wohlbefinden befragt worden sind. Die Forschenden ordnen rund ein Zehntel der Befragten in die Kategorie suchthaftes Arbeiten ein. Das heißt, diese Kolleginnen und Kollegen arbeiten nicht nur „exzessiv“, sondern auch „zwanghaft“. Ein zwanghaftes Verhältnis zum Job machen die Forscherinnen und Forscher an folgenden Aussagen fest: „Es ist wichtig für mich, hart zu arbeiten, auch wenn mir das, was ich tue, keinen Spaß macht“, „Es fällt mir schwer zu entspannen, wenn ich nicht arbeite“ oder „Ich habe ein schlechtes Gewissen, wenn ich mir frei nehme.“

 

Die Folgen von suchthaften Arbeiten sind gravierend. 28 Prozent der betroffenen Beschäftigten gaben an, ihr allgemeiner Gesundheitsstatus sei weniger gut oder schlecht. Bei den „gelassen“ Arbeitenden waren es hingegen nur 14 Prozent. Ähnlich ist das Ergebnis bei den abgefragten Einzelbeschwerden: Nur 8 Prozent der suchthaft Arbeitenden gaben an, in den vergangenen zwölf Monaten keine Beschwerden gehabt zu haben.

 

Gravierende Folgen für die Gesundheit

Insgesamt, das zeigt die Studie, sind bei den suchthaft Arbeitenden alle Arten von Beschwerden häufiger. Das gilt besonders für die psychosomatischen Beschwerden, etwa Schlafstörungen und Niedergeschlagenheit, aber auch für Muskel- und Skelettbeschwerden wie zum Beispiel Rückenschmerzen. Suchthaft Arbeitende gehen darüber hinaus seltener zu Ärztinnen oder Ärzten. Rund 30 Prozent von ihnen haben mehr als sechs unbehandelte Beschwerden. Bei den Gelassenen sind es 15 Prozent mit mehr als sechs unbehandelten Beschwerden.

 

Einen deutlichen Unterschied machen die Forschenden auch bei den Fehltagen aus. Mit 45 Prozent meldete sich fast die Hälfte der suchthaft Arbeitenden an keinem einzigen Tag im Jahr vor der Befragung krank. Bei den Gelassenen waren es lediglich 36 Prozent. Es deutet sich an, dass „suchthaft Arbeitende der Behandlung und Genesung ihrer Beschwerden weniger Beachtung schenken als gelassen Arbeitende“, schreiben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Auf Grundlage der Befunde und des Forschungsstands sei zudem anzunehmen, dass suchthaft Arbeitende „besonders von einem erhöhten Risiko für Burnout und depressiven Verstimmungen betroffen“ seien.

 

Frühzeitig Hilfe anbieten

Dringend geboten sei es deshalb, in den Unternehmen „Betriebskulturen zu etablieren, die exzessivem und zwanghaftem Arbeiten entgegenwirken“. Eine elementare Rolle spielten dabei betriebliche Gesundheitsförderung sowie die Mitbestimmung der Beschäftigten: So arbeiten in Betrieben mit Betriebsrat 8,7 Prozent der Beschäftigten suchthaft, in Betrieben ohne betriebliche Mitbestimmung sind es dagegen 11,9 Prozent.

Wichtig darüber hinaus ist es, dass psychische Belastungen, die am Arbeitsplatz entstehen, im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung erhoben und wirksam reduziert werden. Bei dauerhafter Überlastung, das ist wissenschaftlich bewiesen, steigt das Risiko für Burnout oder psychische Erkrankungen. Auch überlange Arbeitszeiten sind mit gesundheitlichen Gefährdungen verbunden. Betroffene haben nicht nur ein erhöhtes Unfallrisiko. Es nimmt auch die Wahrscheinlichkeit zu, unter Schlafstörungen oder Erschöpfung zu leiden. Eine gründliche Gefährdungsbeurteilung ist daher elementar. Der Betriebsrat hat hier umfassende Mitbestimmungsrechte, von denen er Gebrauch machen sollte.

 

 

Betriebsvereinbarungen abschließen

Nicht zuletzt dürften auch Betriebsvereinbarungen eine besondere Rolle bei der Reduzierung von übermäßigen Belastungen spielen: Die Autorinnen und Autoren der Studie sehen in ihnen „ein wichtiges Instrument der betrieblichen Regulierung, welches exzessivem und zwanghaftem Arbeiten entgegenwirken kann“.

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Bildquellen: Canva (oben), IG Metall (unten)

Bei Würth und anderswo

 

In aller Munde: Wertschätzung

 

Fehlende oder unangemessene Anerkennung beruflicher Leistung führt zu Stress. Das kann krank machen. Professor Johannes Siegrist verrät, warum eine gute Führungskultur die Gesundheit stärkt.

 

Das Management ignoriert noch immer die empirische Evidenz dieser Erkenntnisse: Fehlende oder unangemessene Anerkennung beruflicher Leistung ist ein krankmachender Stressfaktor. Geschädigt werden die Beschäftigten und das Unternehmen selbst. Zur »guten Arbeit« zählt ein breites Merkmalspektrum, u.a. auch ein Maß an Selbstbestimmung bei der Arbeitsgestaltung und den Arbeitszeiten, faire Bezahlung, offene Kommunikation, Wertschätzung und sozialer Rückhalt bei Schwierigkeiten und Konflikten.

 

Merkmale guter Arbeit

Nicht alle dieser Merkmale üben einen direkten Einfluss auf die körperliche und seelische Gesundheit von Mitarbeitenden aus. In der modernen Arbeitswelt sind – wissenschaftlich belegt – vor allem drei Konstellationen mit erhöhten Erkrankungsrisiken verbunden:

 

  • Arbeitsplätze mit hohem Leistungsdruck und kaum Entscheidungsspielraumen: etwa Fließbandarbeit, Callcenter-Tätigkeiten, gering qualifizierte Jobs
  • Erfahrungen ungerechter Behandlung: etwa durch Mobbing, schlechte Führung oder fehlende Unterstützung
  • Anerkennungskrisen: immer wieder bleiben hohe Leistungen und Erfolge ohne angemessene Gegenleistung wie Bezahlung, Aufstieg und Wertschätzung.

Jede dieser Bedingungen gefährdet für sich genommen die Gesundheit, indem sie chronischen Stress erzeugt. Kumulieren solche Stressoren jedoch an bestimmten Arbeitsplätzen, dann steigt das Erkrankungsrisiko sprunghaft an.

 

Die genannten Szenarien spielen in der globalisierten Wirtschaft und im raschen digitalen Wandel eine zunehmende Rolle. Wir wollten von euch wissen, was ihr unter Wertschätzung versteht.

Löhne und Gehälter sorgen nicht für hohe Preise

Das Märchen der “Lohn-Preis-Spirale”

 

Das Schreckgespenst der “Lohn-Preis-Spirale” ist in aller Munde: Überzogene Lohnforderungen könnten Unternehmen angeblich zu hohen Preissteigerungen zwingen, was wiederum zu einer steigenden Inflation führe. Was ist dran an diesem Mythos?

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Die sogenannte “Lohn-Preis-Spirale” ist in der Tat ein Märchen. Schaut man sich die in diesem Jahr vereinbarten Tarifabschlüsse an, gibt es keine Anzeichen für eine “Lohn-Preis-Spirale” weder in Deutschland noch im Rest der Eurozone. Die Gefahr einer “Lohn-Preis-Spirale” wird in der Öffentlichkeit beschworen, um die Lohnforderungen der Beschäftigten zu drücken.

 

Weshalb die Preise wirklich steigen

Tatsächlich steigen die Preise derzeit vor allem aufgrund der hohen Energiepreise, der Nahrungsmittelpreise und von Lieferkettenproblemen. Außerdem treiben auch Unternehmensgewinne die Preise nach oben. Denn nicht die Beschäftigten, sondern die Unternehmen selbst legen die Preise für ihre Produkte fest. Sie haben zum Teil erhebliche Markt- und Preissetzungsmacht. Manche nutzen die unübersichtliche Situation sogar, um sie weiter auszubauen, und setzen die Preise willkürlich höher. Gewerkschaften fordern daher angemessene Lohnerhöhungen für die Beschäftigten. Steigen die Löhne nun tatsächlich, führt dies aber nicht automatisch zu einem Anstieg der Preise. Viele Unternehmen könnten es verkraften höhere Löhne zu zahlen, ohne die Preise zu erhöhen. Sie müssten nur auf einen Teil ihres Gewinns verzichten. Viele Unternehmen machen jedoch gerade jetzt satte Gewinne und schütten Dividenden in Rekordhöhe aus. Um eine “Lohn-Preis-Spirale” zu verhindern sind beide Seiten gefragt: die Gewerkschaften und die Unternehmen.


Auch Bundesregierung sieht keine Anzeichen für eine Lohn-Preis-Spirale

Im Mai 2023 stellt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der CDU-/CSU-Fraktion fest: “Eine Lohn-Preis-Spirale hat sich seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine nicht abgezeichnet.”

 

Quelle: DGB

Löhne müssen stabil bleiben

Doch auch wenn Beschäftigte weiterhin den gleichen Lohn erhalten, ist er weniger wert, da die Preise steigen. Durch die Inflation sinken also die Reallöhne. Das ist ein Problem: Denn, wenn die Kaufkraft einbricht, gibt es niemanden mehr, der die produzierten Waren kauft, und der Umsatz der Unternehmen bricht ein. Löhne zu stabilisieren, ist daher aus volkswirtschaftlicher Perspektive sehr sinnvoll – gerade jetzt, wo ein wirtschaftlicher Abschwung aufgrund einer einbrechenden Konsumnachfrage droht.

Kräftige Lohn- und Gehaltszuwächse sind das beste Mittel gegen steigende Lebenshaltungskosten. “Wir brauchen daher eine Stabilisierung der Reallöhne”, sagt die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi. Gleichzeitig sind nicht nur die Tarifparteien gefragt, auch die Politik muss einen Beitrag leisten, um den Kaufkraftverlust der Bevölkerung einzudämmen. Die Entlastungspakete der Bundesregierung, insbesondere die Energiepreisbremse sind richtig und müssen schnell umgesetzt werden.

Bildquellen: Canva

Rund 400 Kundgebungen am Tag der Arbeit

 

Mai-Aufruf 2023: “Ungebrochen solidarisch”

 

Die Welt ist im Krisen-Dauermodus: Energiekrise, Klimakrise, der Krieg in der Ukraine, hohe Inflation und die Auswirkungen der Corona-Pandemie erzeugen Unsicherheit und stürzen viele Menschen in existentielle Sorgen. Wir Gewerkschaften stehen an ihrer Seite. Gemeinsam setzen wir am Tag der Arbeit ein sichtbares Zeichen für eine gerechte und friedliche Zukunft, für einen starken Sozialstaat und eine leistungsfähige öffentliche Daseinsvorsorge. Gemeinsam sind wir ungebrochen solidarisch!

 

Ungebrochen solidarisch: Weil wir gemeinsam mehr erreichen können!

 

Unser Kampf für Entlastung war erfolgreich. Die Energiepreisbremse oder Einmalzahlungen an Beschäftigte, Rentner*innen und Studierende gäbe es ohne uns nicht. Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro und dem Bürgergeld haben wir dafür gekämpft, dass Menschen mit geringem Einkommen besser dastehen. Vor allem aber haben die Gewerkschaften in vielen Tarifverhandlungen für bessere Arbeitsbedingungen und mehr Geld im Portemonnaie von Millionen Beschäftigten gesorgt.

 

Ungebrochen solidarisch: Damit die Klima- und Energiewende zum Erfolg wird!

 

Um die Klimawende zum Erfolg zu machen und den Ausbau erneuerbarer Energien rasch voranzubringen, sind gewaltige öffentliche Investitionen erforderlich. Wenn Unternehmen davon profitieren wollen, müssen sie sich auf die Sicherung von Beschäftigung verpflichten. Keine Standortvorteile ohne Standorttreue. Das ist unsere Losung. Deutschland muss ein Paradebeispiel für eine nachhaltige, soziale und gerechte Transformation werden. Das bezieht mit ein, konsequent in die Qualifizierung und Weiterbildung der Beschäftigten zu investieren.

 

Ungebrochen solidarisch: Damit die Beschäftigten den Wandel mitgestalten können!

 

Gute, existenzsichernde Löhne und faire Arbeitsbedingungen gibt es nur mit Tarifverträgen. Sie sind der Schlüssel für einen fairen Wandel und bieten den besten Schutz vor Krisen. Deshalb fordern wir von der Bundesregierung einen Aktionsplan zur Steigerung der Tarifbindung auf mindestens 80 Prozent. Durch Tarifverträge und Mitbestimmung gestalten wir die Transformation demokratisch. Statt über unsere Köpfe hinweg muss auch am Arbeitsplatz mit uns gemeinsam entschieden werden. Nur so kann ein gerechter Wandel gelingen.

 

Ungebrochen solidarisch: Damit die Krise nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird!

 

Die steigenden Preise belasten die privaten Verbraucher*innen und viele Betriebe. Zugleich wachsen die Vermögen der Reichsten ungebremst weiter. Einige Konzerne fahren überhöhte Gewinne ein. Sie müssen abgeschöpft und zur Gegenfinanzierung der Entlastungen genutzt werden. Superreiche müssen endlich mehr Steuern zahlen; Menschen mit hohem Vermögen müssen eine Abgabe erbringen für die historischen Herausforderungen unserer Gesellschaft. Wir fordern die Wiedereinführung der Vermögensteuer. Es darf nicht sein, dass die Hauptlasten der Krise den Beschäftigten aufgebürdet werden, während sich die Reichen aus der Verantwortung stehlen.

Rund 300.000 Menschen folgten am 1. Mai dem Aufruf der Gewerkschaften und feierten gemeinsam den Tag der Arbeit.

 

In Berlin war IG Metall Vorsitzender Jörg Hofmann Hauptredner, in Köln sprach Yasmin Fahimi, Vorsitzende des DGB, zu den zahlreichen Zuhörern.

 

Aber auch im Ländle haben die Gewerkschaften wieder Arbeitnehmer und Rentner mobilisiert und mit vielen Kundgebungen auf soziale Anliegen der Beschäftigten und Ruheständler aufmerksam gemacht. Auch Würthler beteiligten sich an den Versammlungen, die in ganz Deutschland statt fanden.

 

In Ludwigsburg gingen mehrere hundert Gewerkschafter auf die Straße, ebenso wie in Schwäbisch Hall. Hier sprach die 2. Bevollmächtigte Saskia Genthner über die Auswirkungen der ganzen Krisen auf unsere Unternehmen. Dies stehe auch ständig so in den Medien, aber über die Auswirkungen auf die Beschäftigten wird zu wenig geschrieben. Gerade hier sind die Ängste und Nöte am größten.

 

Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat insgesamt 5,6 Millionen Mitglieder in acht Gewerkschaften. Auch Bundeskanzler Olaf Scholz  kennt die Schlagkraft der gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten in Deutschland. Seine Rede in Koblenz war mit großer Spannung erwartet worden. Scholz ist der erste Kanzler seit Gerhard Schröder, der wieder auf Maikundgebungen des DGB sprach.  SPD Gesundheitsminister Lauterbach nahm an der Veranstaltung in Köln teil und zeigte sich solidarisch mit Arbeitnehmern und Rentnern. Hubertus Heil war gleich zweimal in seiner Rolle als Arbeitsminister auf der Bühne zu sehen. In der IG Metall Hochburg Wolfsburg und in Bremerhaven betonte er die Wichtigkeit von Tarifverträgen.

Nein zur Aktienrente!

 

Die FDP verfolgt ihre Vision einer Aktienrente. Die IG Metall lehnt dies entschieden ab und zeigt mit einer Aktion vor dem FDP-Bundesparteitag, was sie von den Plänen der FDP hält. Gleichzeitig verhandelt die Koalition über das sogenannte „Generationenkapital“. Worum geht es?

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Metallerinnen und Metaller haben am 21. April vor dem FDP-Bundesparteitag gegen die Pläne von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) zur Einführung einer sogenannten Aktienrente protestiert. Unter dem Motto „Kein Roulette mit unserer Rente“ zeigten Gewerkschafter mit einem Roulettetisch und einem Christian-Lindner-Double, wie auf Kosten der Rentenversicherten spekuliert werden soll. Für die IG Metall ist klar: Der Finanzmarkt ist kein sicherer Ort für sozialstaatliche Altersvorsorge.

 

Was ist die Aktienrente der FDP?

Bisher wird die Rente über ein sogenanntes Umlageprinzip finanziert. Das bedeutet: Die Beiträge, die Du heute einzahlst, werden an aktuelle Rentenbezieher ausbezahlt. Bist Du später selbst im Ruhestand, finanzieren wiederum andere Deine Rente. Die junge Generation zahlt für die alte – ein Geben und ein Nehmen.

 

Die FDP und der Bundesfinanzminister verfolgen ihre Vision einer „Aktienrente“, in der auf lange Sicht ein Teil der Beiträge aus der Rentenkasse an den Finanzmärkten angelegt werden soll und die Rentenzahlungen an den Anlageerfolg gekoppelt werden. Die FDP betont dabei die Chancen einer renditeträchtigen Anlage, verschweigt dabei aber die eklatanten Probleme eines solchen Systemwechsels in der Alterssicherung:

 

  • Die Aktienrente der FDP ist eine Abkehr vom solidarischen Umlagesystems.
  • Sie reißt ein Loch in die Rentenkasse. Mehrausgaben müssen durch zusätzliche Steuermittel gedeckt werden. Ob und wann diese zurückgezahlt werden, hängt von der Rendite der Anlagen ab.
  • Das Verlustrisiko von schwankenden Finanzmärkten tragen zukünftige Rentnerinnen und Rentner.

 

Was plant die Bundesregierung?

Im Koalitionsvertrag haben sich SPD, Grüne und FDP darauf verständigt, das Rentensystem zu reformieren. Derzeit wird konkret über das sogenannte Rentenpaket II verhandelt. Darin soll auch eine zentrale Forderung der IG Metall umgesetzt werden: Die langfristige Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent. Zusätzlich soll die Rente künftig nach Plänen der Koalition teilweise aus Aktiengewinnen finanziert werden: Dazu plant Finanzminister Christian Lindner ein sogenanntes „Generationenkapital“ einzuführen.

 

Mit dem „Generationenkapital“ meint die Regierung einen staatlichen Fonds, über den sie Aktien und Anleihen an der Börse kauft. Die Hoffnung der Regierung: ab Mitte der 2030er-Jahre könnten Gewinne aus diesem Fonds die gesetzliche Rente stärken. Ziel ist es insbesondere, dass der Beitragssatz, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber in die Rentenversicherung einzahlen, geringer ausfällt. Sie ist also eine Form der kapitalgedeckten Altersvorsorge innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Kapitalstock soll das umlagefinanzierte Rentensystem auf der Einnahmeseite ergänzen.

 

Was fordert die IG Metall?

 

Die IG Metall lehnt die Einführung einer Aktienrente entschieden ab.

Statt einer riskanten Anlage von Rentenbeiträgen fordert die IG Metall einen grundsätzlichen Neuaufbau der Alterssicherung und eine solidarische Finanzierung der Rente. „Um die gesetzliche Rente zukunftsfest zu machen, brauchen wir Solidarreformen und keine Finanzmarktexperimente. Die Einführung einer solidarischen Erwerbstätigenversicherung, höhere Steuerzuschüsse und moderat steigende Beiträge sind dafür die zentralen Stellschrauben“, sagt Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall sagt.

 

Hinter den Kulissen wird derzeit noch verhandelt wie die konkrete Umsetzung des „Generationenkapitals“ aussehen soll. Egal wie die Ausgestaltung ausfällt, für die IG Metall ist klar: Es dürfen keine Beiträge aus der Rentenversicherung in den Fonds fließen und es muss ausgeschlossen sein, das Schwankungen an den Finanzmärkten zu schwankenden Renten führen. Das Generationenkapital darf auf keinen Fall zur Vorstufe der Aktienrente im Sinne der FDP werden.

 

Die IG Metall setzt bei ihren Vorschlägen für eine nachhaltige Finanzierung der Alterssicherung nicht auf die Aktienmärkte, sondern auf das Solidarsystem. Eine gestärkte gesetzliche Rente, in die alle Erwerbstätigen einzahlen, muss im Zentrum der staatlichen Alterssicherungspolitik stehen. So sind eine gerechte und nachhaltige Finanzierung und angemessene Leistungen für alle möglich.

Umfrage: Wenig Vertrauen in Rentenpolitik von Christian Lindner

Eine Umfrage im Auftrag der IG Metall unter mehr als tausend Wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger hat ergeben: Zwei Drittel (67 Prozent) lehnen das Ziel von Bundesfinanzminister und FDP-Chef Christian Lindner ab, als „Aktienrente“ einen Teil der Rentenbeiträge in Zukunft an den Finanzmärkten anzulegen. Selbst Wählerinnen und Wähler der FDP sind in großen Teilen skeptisch: 42 Prozent lehnen diesen Systemwechsel zur Finanzierung der Rentenansprüche ab.

 

61 Prozent der FDP-Anhänger sagen sogar, dass sie Christian Lindner grundsätzlich in Fragen der Rentenpolitik wenig vertrauen. Unter allen Wahlberechtigten liegt das Misstrauen dem Bundesfinanzminister gegenüber bei 74 Prozent.

Der Finanzmarkt ist kein sicherer Ort für sozialstaatliche Altersvorsorge

MIT TARIFVERTRAG UND BETRIEBSRAT MEHR GELD

Ingenieurgehälter 2021 und 2022

 

21 Prozent mehr Geld verdienen Ingenieurinnen und Ingenieure in Betrieben, die nach Tarif bezahlen. In Unternehmen mit Betriebsrat liegt das Einkommen ebenfalls höher. Unsere Flyer geben Auskunft, wer wie viel in der Metall- und Elektroindustrie verdient und worauf es beim Entgelt ankommt.

 

Tarifverträge und Betriebsräte wirken sich positiv auf die Entgelte von Ingenieurinnen und Ingenieuren aus. Sie sind neben Alter, Betriebsgröße, Osten oder Westen einer der wichtigsten Faktoren für die Höhe des Einkommens. Die aktuelle Auswertung der WSI-Lohnspiegel-Datenbank zeigt: Im Schnitt bezahlen tarifgebundene Unternehmen 21 Prozent mehr Geld.

 

Frauen verdienen immer noch weniger

 

Ingenieurinnen verdienen im Schnitt acht Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen – auch wenn der Abstand zu deren Einkommen geringer ausfällt als in vielen anderen Berufen. Insgesamt verdienen Frauen in Deutschland brutto rund 18 Prozent weniger als Männer.

Für Ingenieurinnen und Ingenieure in der Metall- und Elektroindustrie gilt laut Tarifvertrag im Westen die 35-Stunden-Woche, im Osten die 38-Stunden-Woche. Die individuelle regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit kann für einzelne Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abweichen. Sie haben dann Anspruch auf eine dieser Arbeitzeit entsprechenden Bezahlung.

 

Kein Geld verschenken, auf Arbeitszeit achten

 

Jeder fünfte Beschäftigte ist in der Freizeit „oft“ für den Betrieb erreichbar. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Homeoffice sind dies 39 Prozent. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage des DGB-Index Gute Arbeit.

Überlange Arbeitszeiten von bis zu 48 Stunden in der Woche kommen bei 16 Prozent der mobil arbeitenden Beschäftigten vor. Darüber hinaus sind Beschäftigte im Homeoffice mit knapp 30 Prozent (sehr) häufig unbezahlt für ihren Arbeitgeber tätig.

Vor zu langen Arbeitszeiten schützen Tarifverträge. Sie sichern auch die Bezahlung geleisteter Arbeitszeit. Um die negativen Effekte im Homeoffice zu regulieren, ist eine Betriebsvereinbarung auf der Grundlage eines Tarifvertrages sinnvoll.

 

Sieben Flyer listen Entgeltgruppen auf

 

Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut in der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) hat auf Basis einer 40-Stunden-Woche die Einkommen von mehr als 28 500 Ingenieurinnen und Ingenieuren in verschiedenen Branchen ausgewertet.

 

Die sieben Flyer mit den Ingenieurgehältern beziehen sich auf die IG Metall-Bezirke Baden-Württemberg, Bayern, Mitte (für Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen), Nordrhein-Westfalen, Küste, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie Berlin-Brandenburg-Sachsen. Die Flyer listen transparent die Entgeltgruppen für Ingenieurinnen und Ingenieure entsprechend der Tarifverträge für die Metall- und Elektrobranche auf. Außerdem zeigen sie das Gehaltsplus in tarifgebundenen Betrieben und den Entgeltabstand zwischen Frauen und Männern.

Gleicher Lohn bei Gleicher Arbeit?

 

  • Warum versuchen Unternehmen Bezahlung auf individueller Basis zu regeln?
  • Warum herrschen keine transparenten Entgeltstrukturen?
  • Wieso steht im Vertrag, dass ich über mein Gehalt Stillschweigen bewahren muss?

 

Das ist relativ einfach. Hier wird Geld gespart! Und das nicht zu wenig. Individuell können nur einzelne Mitarbeiter annähernd so gute Gehaltsentwicklungen erzielen wie in Unternehmen, in denen es eine Gehaltsstruktur gibt, die dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates unterliegt.

 

Die beste Lösung ist immer noch ein Tarifvertrag. Bundesminister Hubertus Heil plant deshalb, Aufträge des Bundes nur noch an tarifgebundene Unternehmen zu vergeben.

 

TAG DER ARBEIT 2023

Heraus zum 1. Mai

 

„Ungebrochen solidarisch” – unter diesem Motto ruft der DGB in diesem Jahr zum 1. Mai auf. Am Tag der Arbeit gehen wir auch in diesem Jahr wieder auf die Straße. In ganz Deutschland wird es zahlreiche Aktionen und Kundgebungen geben.

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Energiekrise, Klimakrise, der Krieg in der Ukraine, hohe Inflation und die Auswirkungen der Coronapandemie erzeugen Unsicherheit und stürzen viele Menschen in existentielle Sorgen. Unser Kampf für Entlastung war erfolgreich. Die Energiepreisbremse oder Einmalzahlungen an Beschäftigte, Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende gäbe es ohne uns nicht. Vor allem aber haben die Gewerkschaften in vielen Tarifverhandlungen für bessere Arbeitsbedingungen und mehr Geld im Portemonnaie von Millionen Beschäftigten gesorgt. Dafür kämpfen wir – am 1. Mai und an jedem anderen Tag im Jahr.

Forderung mit Strahlkraft

Tarifforderung: 4 – Tage – Woche!

Die IG Metall fordert in der aktuellen Tarifrunde in der Stahl- und Eisenindustrie die Einführung der 4 – Tage – Woche bei vollem Lohnausgleich. Verhandlungsführer Knut Giesler will “eine echte Entlastung für die Beschäftigten erreichen, ohne dass sie deshalb weniger verdienen.”

 

IG Metall Vorstand Jörg Hofmann ergänzte am Mittwoch, dass diese Forderung eine Ausstrahlung über die Stahlindustrie hinaus haben werde. Er erinnerte, dass die Stahlindustrie schon früher Vorreiter für fortschrittliche tarifliche Regelungen war, insbesondere bei der Arbeitszeit. Hier wurde in den 80er Jahren die 35 – Stundenwoche erkämpft.

 

Auch Prof. Reinhold Würth erwähnte bereits in Interviews, dass die 4 Tage Woche keine Utopie sei und bald real werde. Der Einsatz der Menschen werde in der Arbeitswelt abnehmen.

Uwe Bauer, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Schwäbisch Hall, pflichtet dem bei. Die Verkürzung der Wochenarbeitszeit mache Unternehmen für das Personal, aber auch für Bewerber attraktiver. Dies könne aber nur bei vollem Lohnausgleich ohne Hintertür geschehen. Bei Würth gibt es nach wie vor viele Arbeitsverträge mit 37 Arbeitsstunden pro Woche. Der Weg zur 4 Tage Woche ist da nicht so weit.

 

Die Beschäftigten bei Würth zeigen Interesse an diesem Modell. Die 4-Tage-Woche wird derzeit weltweit diskutiert, in vielen Staaten wird experimentiert: Beschäftigte arbeiten motivierter, produktiver und gesünder – und können Arbeit und Leben besser vereinbaren, Stichwort „Work-Life-Balance“. Betriebe werden durch die 4-Tage-Woche attraktiver für Fachkräfte – und können damit in Krisen Arbeitsplätze sichern. Und schließlich ist die 4-Tage-Woche auch gut fürs Klima, spart Arbeitswege und Energie.

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Feierabend-Blitzumfrage der IG Metall

 

80 Würthler nahmen bei einer Umfrage zur 4-Tage-Woche teil. Hier das Ergebnis:

Kannst du dir eine 4-Tage-Woche vorstellen?

  • Ja, aber mein Gehalt bleibt unberührt.   84%
  • Ja. dafür würde ich sogar auf Lohn verzichten. 15%
  • Nein, das ist nur ein Trend, den Würth nicht mitmachen sollte.   1%
  • Nein, was soll das bringen?   0%

Betriebsversammlung für den Vertrieb

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Am Mittwoch den 5. April hält der Betriebsrat bei Würth eine Abteilungsversammlung für alle Beschäftigten im Vertrieb ab.

Nutzt die Möglichkeit daran teilzunehmen und euch mit euren BR-Mitgliedern auszutauschen, Fragen zu stellen und Anregungen zu geben. Wir wünschen der virtuellen Veranstaltung ein gutes Gelingen. Denn leider klappt eine persönliche Teilnahme diesmal nicht. Wir haben uns für eine Videobotschaft entschieden.

Gerne könnt ihr uns eure Anliegen per Whatsapp senden:

0152 385 724 60.

“Lieber sind wir da, wo ihr seid, aber dieses mal klappt es leider nicht. Eine Videobotschaft für den Vertrieb haben wir euch gesendet. Liebe Grüße aus Schwäbisch Hall!”

 

Uwe Bauer, 1. Bevollmächtigter IG Metall Schwäbisch Hall

Warnstreikwelle über ganz Deutschland

 

Der öffentliche Nahverkehr steht still, die Kitas bleiben geschlossen: Im Tarifstreit zwischen öffentlicher Hand und den Beschäftigten gab es bisher keine Einigung.

Die Arbeitnehmer wollen nun nicht länger warten. “Vom Klatschen alleine bringen wir unsere Familien nicht satt.”

Wir vom Team IG Metall bitten um Verständnis für die Streikenden. Auch wenn dies zu Staus auf den Straßen und zu Verspätungen auf den Weg zur Arbeit und nach Hause bedeuten kann.

Alles zum Warnstreik:

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Aus der Region

200 Mitarbeitende klagen gegen EBM-Pabst

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Seit über 20 Jahren arbeiten die Beschäftigten beim Ventilatorenhersteller EBM-Pabst in Mulfingen jede Woche eineinhalb Stunden unbezahlt. Jetzt fordern rund 200 Arbeitnehmer Geld zurück.

 

In einem “Bündnis für Arbeit”, mit dem Ziel der Beschäftigungssicherung, sollte der Standort gesichert werden und Flexibilität ermöglicht werden. Solche Regelungen handeln grundsätzlich Gewerkschaften und Arbeitgeber aus. Denn schon bei früheren Verfahren wurde deutlich, dass Vereinbarungen  über unbezahlte Mehrarbeit ohne Mitwirken der Gewerkschaft nicht zu halten sind. 2021 klagten bereits acht Arbeitnehmer und feierten Teilerfolge die zu Rückzahlungen führten.

 

Nicht alle der 200 Kläger waren bei einem ersten Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Crailsheim anwesend. Die meisten lassen sich dabei vom Rechtsschutz der Gewerkschaft vertreten. Für den Arbeitsrichter ist die Zahl der Fälle (jeder muss einzeln betrachtet werden) ein “persönlicher Rekord”.

 

IG Metall Gewerkschaftssekretär Dustin Kielhorn findet 1,5 bezahlte Arbeitsstunden nicht mehr zeitgemäß. EBM-Pabst schreibt seit vielen Jahren hohe Gewinne.  Von einem einem Tarifvertrag will man bei EBM-Pabst nichts wissen. So ist allerdings Ungerechtigkeiten in der Bezahlung Tür und Tor geöffnet.

Auch zu Würth gibt es durchaus Parallelen. Um Arbeitsplätze in der Firmenzentrale zu halten, wurden die Wochenarbeitsstunden in der Wirtschaftskrise vor rund 15 Jahren auf 40 Stunden angehoben, ohne Löhne in diesem Umfang anzugleichen. Würth machte trotzdem Gewinn und erzielt jedes Jahr aufs Neue Rekorde in Umsatz und Ertrag.

#metallforderung – Zukunft der Arbeit

Die 4-Tage-Woche: Zukunftsmodell
für selbstbestimmte Arbeitszeiten

 

Die Arbeitswelt verändert sich rasant. Die Transformation führt zu großen Veränderungen in vielen Betrieben.
Laut der aktuellen BMAS-Prognose „Digitalisierte Arbeitswelt“ wird davon ausgegangen, dass bis zum Jahr 2040 Millionen Arbeitsplätze wegfallen, während zugleich Millionen neue entstehen werden. Auch die Bedürfnisse und Wünsche der Beschäftigten haben sich verändert.

In diesen Zeiten braucht es eine Arbeitszeitpolitik, die sowohl zur Sicherung von Beschäftigung beiträgt, als auch den Beschäftigten mehr Selbstbestimmung ermöglicht.

 

 

Die Vier-Tage-Woche ist ein Arbeitszeitmodell für die Zukunft: Wenn die Arbeit in den Betrieben weniger wird, sichert ihre gerechte Verteilung Beschäftigung. Ein zusätzlicher freier Tag fördert Vereinbarkeit, Gesundheit und Geschlechtergerechtigkeit, bietet Freiräume für individuelle Qualifizierung oder andere sinnstiftende Tätigkeiten. Und ein Tag weniger pendeln bedeutet: mehr Klimaschutz, weniger Kosten, weniger Stress.

 

Die gesetzlichen Spielräume bieten ausreichend Flexibilität zur Einführung solch innovativer, gesellschaftlich sinnvoller Arbeitszeitmodelle.

 

Klar ist aber: Weniger Arbeitszeit muss man sich auch leisten können. Die Sozialpartner einiger Branchen haben daher bereits Optionen zur Arbeitszeitreduzierung mit Teillohnausgleich geschaffen. Solche Modelle sollten auch politisch unterstützt werden, z. B. durch Steuerfreiheit für Entgelt-Aufstockungsbeträge. Auch lebensphasenorientierte Arbeitszeitmodelle und Arbeitszeitkonten müssen attraktiver werden.

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“MIT DER 32-STUNDEN-WOCHE
KÖNNEN WIR BEI UNS IM STAHLWERK
TROTZ RATIONALISIERUNGSMASSNAHMEN SEIT JAHREN BESCHÄFTIGUNG SICHERN.
MIR PERSÖNLICH GEHT ES MIT DER KÜRZEREN ARBEITSZEIT BESSER: ICH KANN MICH VON DENANSTRENGENDEN ARBEITSTAGEN ERHOLEN UND HABE MEHR ZEIT FÜR MEINE FAMILIE UND MEIN EHRENAMT ALS SCHIEDSRICHTER.”

MARCEL RIEMER,
ARCELORMITTAL EISENHÜTTENSTADT

Warnstreiks in Baden-Württemberg

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Arbeitgeber von Bund und Kommunen verschärfen Tarifkonflikt – Warnstreiks werden ausgeweitet 

Ver.di, eine Schwestergewerkschaft der IG Metall unter dem Dach des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), bereitet eine Urabstimmung für einen unbefristeten Streik vor

„Krass unsozial“ – Das Angebot der Arbeitgeber sorgt, was Höhe, Laufzeit und den fehlenden sozialen Ausgleich betrifft, bei den Kolleg*innen für Enttäuschung und Ablehnung. Sie empfinden es als respektlos und werden sich nicht damit abfinden“, sagte der ver.di-Vorsitzende und Verhandlungsführer Frank Werneke am 23. Februar 2023 in Potsdam: „Mit den Inhalten ihres Angebots lösen die Arbeitgeber den Tarifkonflikt nicht. Die Konsequenz ist: Die Warnstreiks werden ausgeweitet.“

Die Aktionen und Proteste hätten offenbar noch nicht ausgereicht, um die Arbeitgeber zum Umdenken zu veranlassen: „Dann werden wir eine Schippe drauflegen“, betonte Werneke. Dies betreffe alle Bereiche im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen.

Zuvor hatten die Arbeitgeber bei den zweitägigen Verhandlungen in Potsdam ein Angebot vorgelegt, das eine tabellenwirksame Erhöhung von drei Prozent zum 1. Oktober 2023 und zwei Prozent zum 1. Juni 2024 über eine Laufzeit von 27 Monaten vorsieht. Dazu kommt eine Inflationsausgleichsprämie in zwei Raten von 1.500 und 1.000 Euro. „Eine Einmalzahlung ist nicht nachhaltig“ kritisierte Werneke: „Die Preise bleiben auch dann noch hoch, wenn die Prämien längst nicht mehr wirken.“ Ein Mindestbetrag als soziale Komponente für die unteren Einkommensgruppen ist nicht vorgesehen. Außerdem sollen über einen Zusatztarifvertrag Gehaltsabsenkungen in den Krankenhäusern ermöglicht werden. Zudem schwebt den öffentlichen Arbeitgebern unter anderem ein Sonderopfer für die Beschäftigten der Sparkassen vor. Und schließlich wollen die Kommunen die Jahressonderzahlung so erhöhen, dass davon in erster Linie Amtsleiter und weitere Führungskräfte profitieren, Beschäftigte in niedrigen Einkommensgruppen hingegen fast nicht. „Das ist krass unsozial“, sagte Werneke.

Bereits in den vergangenen Tagen und Wochen hatten bundesweit Tausende Kolleg*innen mit Streiks und Aktionen den Druck erhöht. Am 17. Februar hatte es einen gemeinsamen Streiktag an sieben deutschen Flughäfen mit den Beschäftigten von Bodenverkehrsdiensten und Flugsicherung gegeben. An vielen Orten übertraf die Zahl der Teilnehmenden die Erwartungen – Und hat viele neue Mitglieder angezogen.

Die Verhandlungen betreffen unter anderem Erzieherinnen, Krankenschwestern, Busfahrer, Altenpflegerinnen, Feuerwehrleute und Müllwerker, die beim Bund oder in Kommunen beschäftigt sind. Mit Klatschen und Verständnisbekundungen können die Beschäftigten in sozialen Berufen keine Rechnungen bezahlen. Auch im Hohenlohekreis kann es zu Schließungen von Kita´s und den Ausfall von Busverbindungen kommen.

Gemeinsam erreicht!

Entwicklung bei Ford in Köln bleibt – Abbau ohne Entlassungen

 

2300 Arbeitsplätze fallen bei Ford in Köln und Aachen bis 2025 weg, vor allem in der Entwicklung – jedoch 900 weniger als geplant. Und betriebsbedingte Kündigungen sind bis 2032 ausgeschlossen. Zudem ist die Zukunft der Produktentwicklung gesichert. Das hat der IG Metall-Betriebsrat durchgesetzt.

 

Aufatmen bei Ford in Köln und Aachen: Betriebsbedingte Kündigungen sind bis 2032 ausgeschlossen. Das hat der IG Metall-Betriebsrat durchgesetzt. Zwar werden bis zu 2300 Arbeitsplätze bis 2025 abgebaut, vor allem in der Produktentwicklung. Das Management wollte jedoch 3200 Arbeitsplätze abbauen – und damit die Produktentwicklung in Köln und Aachen faktisch einstampfen. Begründung: Für Elektroautos werden weniger Entwicklerinnen und Entwickler gebraucht.

 

Weiter Suche nach Lösungen für Ford Saarlouis

Währenddessen läuft die Suche nach einer Lösung für das Ford-Werk Saarlouis und mögliche Investoren weiter. Ford hatte im letzten Sommer verkündet, dass es kein Elektroauto dort geben wird. Wenn der Ford Focus 2025 ausläuft, stehen über 6000 Arbeitsplätze im Werk und bei den Zulieferern im Feuer. Die Beschäftigten kämpfen um ihre Arbeitsplätze. Die IG Metall fordert, dass Ford Verantwortung übernimmt und kündigt eine harte Sozialtarifauseinandersetzung um hohe Abfindungen an.

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Saarlouis muss leben!

Ex- ver.di Chef Frank Bsirske im Interview
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Er hat viele Tarifverträge verhandelt, unzählige Warnstreiks organisiert und vielen Menschen in unserem Land gute Arbeitsbedingungen sowie faire Löhne beschert. Heute gibt er uns ein Interview:

Team IG Metall: Nach Ihrer Gewerkschaftslaufbahn arbeiten Sie nun Im Bundestag im Ausschuss für Arbeit und Soziales. Wieso liegen Ihnen die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten so am Herzen?

Frank Bsirske: Seit vielen Jahren habe ich mich als Gewerkschafter für bessere Arbeitsbedingungen eingesetzt, denn die Arbeitsbedingungen entscheiden ganz maßgeblich, welchen Risiken Arbeitnehmer*innen ausgesetzt sind und ob sie ihre Erwartungen, an das, was für sie „Gute Arbeit“ ausmacht, verwirklichen können.

Frank Bsirske war 18 Jahre lang Vorsitzender der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Seit dieser Amtszeit sitzt er für die Partei “Die Grünen” im Bundestag. Dort setzt er sich nach wie vor für Arbeitnehmerrechte ein, als Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales.

Betriebsversammlung bei Würth – Update

 

Saskia Genthner, 2. Bevollmächtigte der IG Metall Schwäbisch Hall und Jusristin, berichtete bei der Würth-Betriebsversammlung über zwei Themen: Die erfolgreiche Tarifrunde in der Metall- und Elektroindustrie so wie über die Aktion “Wir sind hier”.

Mit dieser konzentrierten Aktion sollten im Verantwortungsbereich der IG Metall Schwäbisch Hall mit so vielen wie möglich der rund 36.000 Beschäftigten in der ansässigen M+E Industrie gesprochen werden. Letztendlich kamen dabei in gut einem Monat 12.000 Gespräche mit den Arbeitnehmer*innen in unseren regionalen Betrieben zustande.

Viele neue Ideen, viele Anregungen aber auch Sorgen der Menschen wurden besprochen. Das Ergebnis hat eine Signalwirkung auf die zukünftige Gewerkschaftsarbeit in der bundesdeutschen IG Metall. Wir waren und bleiben in den Betrieben. Die Menschen spüren: “Wir sind hier”.

 

Die Tarifrunde war tatsächlich geprägt von vielen Problemstellungen: Krieg, Corona, Lieferketten, Inflation. Dennoch hat die IG Metall Baden Württemberg ein beachtliches Ergebnis erzielt, der als Pilotabschluss für ganz Deutschland seine Gültigkeit hat.

Was das für einen Logistiker beispielsweise in tarifgebundenen Betrieben bedeutet, könnt ihr einer der Folien rechts entnehmen. Zur Erläuterung: Die dargestellte Grafik zeigt das Einstiegsgehalt. Die EG2 im Tarifvertrag ist somit die Mindestbezahlung.

 

Positiv sei die erfreuliche Entwicklung der Mitgliederzahlen bei Würth, sowie mittlerweile 1.000 Teilnehmern in den Logistik-, Verwaltungs- und Vertriebsbroadcasts.

 

Saskia Genthner bedankte sich für die Aufmerksamkeit und freut sich auf ein Wiedersehen.

 

Bericht: Saskia Genthner und Jürgen Daffner

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Arbeitszeiterfassung, aber wie?

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Danke für die zahlreiche Teilnahme an unserer Umfrage zur Arbeitszeiterfassung.

Das Ergebnis zeigt eines ganz deutlich: Die Kolleginnen und Kollegen bei Würth wünschen sich zwei Varianten zur Auswahl. Einerseits möchte nicht jeder eine Zeiterfassungsapp am privaten Smartphone haben, andererseits ist es für die Beschäftigten in der Niederlassung von Vorteil, weil die Arbeitszeit dann schon beim Betreten der Niederlassung läuft.

Aber: solche Apps bergen auch die Gefahren von Geo-Tracking. Hier ist der Digitalausschuss gefordert, dies zu unterbinden. Für den Außendienst wäre sicher eine Laptopvariante hilfreich. Aus der Zentrale haben wir die Terminallösung des Öfteren gehört.

Den Wunsch nach einer Auswahlmöglichkeit haben wir aber vernommen.

Sorry, dass die Umfrage für ein paar Stunden nicht erreichbar war. Wir mussten sie neu einstellen und die Ergebnisse summieren. Danke für die Hinweise dazu.

Betriebsversammlung bei Würth

 

Saskia Genthner, 2. Bevollmachtigte der IG Metall Schwäbisch Hall und Juristin, kommt am 26.01.2023 auf die erste Betriebsversammlung des Jahres ins Carmen Würth Forum.

 

Betriebsversammlungen sind das Forum für den Betriebsrat. Hier berichtet er über seine Arbeit und bietet Gelegenheit zur Aussprache mit der Belegschaft. Das ist sein Kerngeschäft.

 

Müssen Betriebsversammlungen regelmäßig stattfinden?

Ja. Der Betriebsrat muss pro Quartal eine Betriebsversammlung abhalten (§ 43 Abs. 1 BetrVG). Beschäftigte haben ein Recht auf Information und Aussprache im Rahmen der Betriebsversammlung. Nur so können sie Nutzen aus der Arbeit des Betriebsrats ziehen und selbst Anregungen einbringen. Darüber hinaus gibt es außerplanmäßige Betriebsversammlungen, die vom Arbeitgeber oder einem Viertel der Beschäftigten verlangt werden können.

 

Finden Betriebsversammlungen während der Arbeitszeit statt?

Ja. Die meisten Betriebsversammlungen finden während der Arbeitszeit statt. Das gilt für die regelmäßigen Standard-Versammlungen, aber auch für die zusätzlichen und die vom Arbeitgeber einberufenen Betriebsversammlungen (§ 44 Abs. 1 BetrVG). Der Betriebsrat soll den Zeitpunkt so wählen, dass möglichst viele Arbeitnehmer teilnehmen können (einschließlich Aushilfen, Teilzeitkräften etc.). Anderes gilt für die vom Betriebsrat oder auf Antrag eines Viertels der Beschäftigten einberufenen Versammlungen. Diese finden nur dann in der regulären Arbeitszeit statt, wenn der Arbeitgeber einverstanden ist.

 

Gibt es immer feste Themen für die Betriebsversammlung?

Zwei Themen sind zwingend: der Tätigkeitsbericht des Betriebsrats und der Jahresbericht des Arbeitgebers. Der Tätigkeitsbericht des Betriebsrats, dessen Inhalt durch einen Betriebsratsbeschluss präzisiert wird, soll alle Themen umfassen, die für die Belegschaft von Interesse sind.

Einmal pro Kalenderjahr muss der Arbeitgeber seinen Jahresbericht erstatten (§ 43 Abs. 2 Satz 3 BetrVG). Dabei hat er über die Personalentwicklung, die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Betriebs und den betrieblichen Umweltschutz zu berichten. Im Übrigen sollen auf der Betriebsversammlung alle relevanten Themen behandelt werden, die den Betrieb oder die Arbeitnehmer betreffen.

 

Dürfen Gewerkschaften teilnehmen?

Gewerkschaften dürfen, sofern sie im Betrieb vertreten sind, an Betriebsversammlungen teilnehmen (§ 46 Abs. 1 Satz 1 BetrVG).

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Der glückliche Thomas

Entlastungen: Was kommt denn nun 2023?

Die Politik hat für die Bürger viele Entlastungen beschlossen – Wir geben einen Überblick

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Unsere Infografik zeigt beispielhaft, wie sich die Entlastungen der Bundesregierung auf Beschäftigte mit durchschnittlichem Energieverbrauch auswirken. Für eine bessere Vergleichbarkeit haben wir nicht alle Entlastungsmaßnahmen berücksichtigt. Der neue Einkommensteuertarif ist hier nicht enthalten. Er bringt eine zusätzliche Entlastung.

Urlaub abstimmen

 

Wann und ob der Urlaub gewährt wird, hängt in erster Linie von den Gegebenheiten im Betrieb und den Interessen anderer Beschäftigter ab. Der Arbeitgeber kann den Urlaubswunsch nur verweigern, wenn dringende betriebliche Belange entgegenstehen oder wenn soziale Gesichtspunkte anderer Vorrang haben – etwa aufgrund schulpflichtiger Kinder. Hier liegt oft das Problem. Beschäftigte mit schulpflichtigen Kindern sind an die gesetzlichen Ferien gebunden, andere wollen gern im Sommer Urlaub machen.

 

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich im Betrieb gegenseitig vertreten, sollten sich absprechen. Denn die Erfahrung zeigt: Häufig wird schon bei der Planung gestritten – gerade wenn die Feiertage günstig liegen. Das Ergebnis: Der Fall wird zur Chefsache. Dabei spielt es in der Regel keine Rolle, wer im Team den Urlaub zuerst beantragt hat. Wichtig sind individuelle Gründe.

 

Bei Überschneidungen wird der Arbeitgeber zunächst prüfen, ob die gleichzeitige Urlaubsgewährung betrieblich möglich ist. Dabei hat er die sozialen Gesichtspunkte der Beschäftigten zu berücksichtigen – etwa wenn die Urlaubsanträge der Kolleginnen und Kollegen in die Schulferien fallen. Dann beißen in der Regel kinderlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den sauren Apfel und müssen ihren Urlaub anders planen.

 

Lassen sich die Urlaubswünsche mehrerer Kolleginnen und Kollegen mit schulpflichtigen Kindern betrieblich nicht realisieren, können sonstige soziale Kriterien ausschlaggebend sein, etwa der Urlaub der Partnerin oder des Partners.

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Im Gegensatz zum Vorjahr schaut die Feiertagslage 2023 für Beschäftigte deutlich besser aus. Nur drei gesetzliche Feiertage fallen auf ein Wochenende.

Tarifrunde 2022: Metaller erreichen tolles Ergebnis

Gibt es diese Erhöhung für alle Würth-Mitarbeiter?

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Gut 900.000 Metaller*innen waren seit dem Ende der Friedenspflicht auf der Straße und haben für eine deutliche Anhebung der Tarifentgelte gekämpft. Es hat sich gelohnt: Solidarität Gewinnt!

Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Insgesamt 8,5% mehr Lohn in zwei Schritten bei einer Laufzeit von 24 Monaten. Zusätzlich 3.000 netto Inflationsausgleichsprämie, das ebenfalls in zwei Tranchen ausbezahlt wird. So kommt es einerseits zu der so wichtigen tabellarischen Erhöhung der Entgelte, sowie zur vollen Ausschöpfung der abgabenfreien Prämie, um die akuten Preissteigerungen für den Winter abzufangen.

Was wurde noch vereinbart?

Flexibilität! Tarifabschlüsse dürfen keine Arbeitsplätze gefährden. So konnten sich Arbeitgeberverband Südwestmetall und die IG Metall Baden-Württemberg auf schnelle Gespräche bei Firmen in wirtschaftlicher Notlage verständigen.

Weiter wurde ein verpflichtendes Gespräch über “New Work” vereinbart. Hier wollen die Arbeitgeber neue Arbeitsformen tariflich regeln. Die IG Metall hat den Gesprächen zugestimmt, will aber zuerst mit den Beschäftigten und deren Vertreter in den Betrieben analysieren, was die Wünsche der Arbeitnehmer*innen sind.

Warum kam es doch noch zu diesem Ergebnis?

Der Druck der Menschen in den Betrieben war zu groß. Nach der Pandemie und der Lieferproblematik hat sich die Konjunktur gerade wieder etwas erholt, da hätten flächendeckende Streiks über längere Zeiträume die Unternehmen in Bedrängnis gebracht. Für die Arbeitgeber war es sicher ein Kompromiss, der weh getan hat. Auch wir als Gewerkschaft hätten uns eine kürzere Laufzeit gewünscht, aber somit haben die Unternehmen eine angemessene Planungssicherheit.

Wie wirkt sich das Ergebnis auf die Mitarbeitenden bei Würth aus?

Erst mal herzlichen Dank für die große Unterstützung der Metaller*innen bei Würth. Mit vielen Aktionen haben unsere Vertrauensleute dort über die aktuelle Tarifrunde informiert. Eine 1.000€ Prämie wird den Beschäftigten bereits in den nächsten Tagen überwiesen, steuerfrei. Ob diese zusätzlich zum Tarifabschluss oben drauf kommt, wird der Würth Entgeltabschluss in den nächsten Tagen zeigen.

Würth kann die Entgelterhöhung vorziehen

Anders als im Tarifvertrag vereinbart, kann Würth die Entgelte bereits im Januar 2023 erhöhen (statt 1. Juni 23), was ein Vorteil gegenüber des Abschlusses der Metall- und Elektroindustrie wäre. Die Rückstellungen dafür hat der Schraubenkonzern bereits gebildet. Dazu braucht es auch keine Verhandlung mit dem Betriebsrat, sowas kann das Unternehmen allein entscheiden. Eine Zustimmung/Ablehnung des Gremiums hätte keinen Einfluss auf das Ergebnis.

Was bedeutet es, besser abzuschließen, als der Tarifabschluss?

  • Neben der vollen Ausschöpfung der Inflationsausgleichsprämie und den tabellarischen Erhöhungen müssten die Entgeltgruppen auf Tarifniveau angepasst werden.
  • Eine Anpassung der Leistungszulage auf 15% des Tarifentgeltes
  • Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf 35 Stunden
  • Bezahlung aller Überstunden mit allen Zuschlägen
  • Einführung von Sonderzulagen wie den T-Zug mit Geldausgleich oder 8 zusätzlichen freien Tagen
  • Alle Außendienstmitarbeiter mit 30 Tagen Urlaub
  • Urlaub kann ins Folgejahr mitgenommen werden
  • und und und… siehe Bild links

Letztlich sind es viele Komponenten die einen Tarifvertrag für Beschäftigte so attraktiv machen. Dieser hat auch nichts mit Mitarbeiter – Benefits zu tun, die in anderen tarifgebundenen Betrieben auch gewährt werden.

Kann Würth das alles umsetzen?

Fairer Weise muss man sagen: nicht alles auf einmal. Aktuell spürt man aber, dass man was machen muss. So wie bei den Azubis. War im letzten Ausbildungsjahr die Ausbildungsvergütung noch gut drei Euro pro Arbeitsstunde hinter dem Tarifvertrag, so hat man für das neue Lehrjahr eine satte Erhöhung umgesetzt, um weiterhin auf dem umkämpften Nachwuchskräftemarkt mithalten zu können.

Wo sind die Fallstricke für Würth-Beschäftigte?

Im Arbeitsvertrag und HRT steht, dass die Leistungszulage mit Tariferhöhungen verrechnet werden kann.

Bei Versetzungen oder neuen Arbeitsverträgen wird eine Klausel verwendet, die die kommende Tariferhöhung ausklammert. Was natürlich eine katastrophale Auswirkung auf die tabellarische Gehaltsentwicklung hätte.

Wer könnte leer ausgehen?

  • Der Außendienst! Leider bringen hier Tariferhöhungen erstmal nichts, solange die Planungsmacht alleine in der Hand des Unternehmens liegt. Ein Prozent mehr Planung könnte jede Tariferhöhung obsolet machen.
  • Außertariflich bezahlte Mitarbeiter. Das sind bei Würth Beschäftigte mit einem Jahresbrutto von mehr als 60.000€. Im Vergleich dazu muss man im Tarifvertrag mehr als 88.000€ brutto verdienen, um keine 5,2% Erhöhung im ersten Schritt zu erhalten. Hier braucht Würth dringend eine Annäherung.
  • Führungskräfte

Würth will sein Paket bald vorstellen

Und wir als IG Metall werden es analysieren. Solltet Ihr Fragen zum Tarifabschluss, zu Eingruppierungen oder generell zur Gehaltsthematik haben, schickt uns eine Whatsapp unter 0152-385 724 60

Die Bilder von den ersten Warnstreiks

 

Kämpferisch sind sie losgezogen: Die Metaller und Metallerinnen aus ganz Deutschland gehen nach dem Ende der Friedenspflicht auf die Straße. Sie werden nicht locker lassen, bis eine deutliche tabellarische Erhöhung der Tarifentgelte rausspringt. Das ist nicht nur gut für die Beschäftigten der M+E Industrie, sondern auch für zukünftige Rentenanpassungen.

 

Was passiert bei Würth?

Aufrufen zu Warnstreiks kann nur der Bevollmächtigte der IG Metall. Nachdem Würth immer noch keinen Gesprächstermin vorgelegt hat, nehmen die Planungen Formen an.

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“Wir haben einen guten Betriebsrat. Da brauche ich keine IG Metall!”

… und welche Gerüchte noch im Umlauf sind.
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Der Betriebsrat überwacht die Einhaltung der Tarifverträge. Die IG Metall erkämpft sie. Das darf der Betriebsrat nämlich nicht. Sie brauchen also beides: einen guten Betriebsrat und eine starke Gewerkschaft.

Die IG Metall qualifiziert, unterstützt, stärkt und berät Betriebsräte. Sie knüpft Betriebsratsnetzwerke, damit über das Unternehmen und über den Standort hinausgedacht wird.

 

“Die IG Metall betreibt mit ihrer Tarifpolitik Gleichmacherei!” (Würth Management)

Hier gehts zum ganzen Artikel

Das ist Gewerkschaft

Wir organisieren uns für eine gute Bezahlung, für Reduzierung der Wochenarbeitszeit und gute Arbeitsbedingungen mit weniger Erfolgsdruck.

Nutze deine Chance und mach mit:

Das ist Gewerkschaft!

Was hat die NL, der Innendienst und die Logistik von einem Tarifvertrag?

 

Bei Würth gelten viele Gehälter jenseits von 60.000 Brutto im Jahr als außertariflich. Das heißt, eine Anrechnung einer Tariferhöhung gilt für diese Beschäftigten nicht. Im Tarifvertrag bekommen die Mitarbeitenden die erzielte Erhöhung nicht nur auf das Tarifgehalt, sondern auch auf die Leistungszulage.

Und was hat der Außendienst davon?

Viele Regelungen aus einem Tarifvertrag gelten auch für den Außendienst, z.B. 30 Tage Urlaub, Sonderzahlungen oder zusätzlich 8 freie Tage. Was man in einem Haustarifvertrag noch alles regeln kann, findet ihr in den Videos.

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Die Alterssicherung im Tarif – Echte Wertschätzung

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Wertschätzung, gerade unseren langjährigen Mitarbeitern gegenüber. Hier hat der Tarifvertrag zwei absolute Säulen. Seht selbst:

Was ein Tarifvertrag bedeutet

 

Wenn etwas Neues kommt, ist man erst mal skeptisch. Aber ein Tarifvertrag ist nicht neu, der hat sich seit vielen Jahrzehnten bewehrt und gibt Beschäftigten die nötige Sicherheit, gerade in der aktuellen Situation. In den nächsten Tagen bringen wir hier Beispiele und klären euch über alles auf.

Was sagen Beschäftigte tarifgebundener Unternehmen aus der Region?

Im Hohenlohe und im Rest der Republik gilt: Mit Tarifvertrag ist alles besser geregelt. Hier sprechen Mitarbeitende aus verschiedenen Unternehmen über ihre Vorteile einer Tarifbindung. Viel Spaß beim Schauen.

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IG Metall fordert Würth zu Tarifverhandlungen auf

+++Pressemitteilung+++

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Bei einem Treffen der IG Metall mit der Geschäftsleitung der Fa. Würth in Künzelsau am heutigen Mittwoch hat der 1. Bevollmächtigte der IG Metall Schwäbisch Hall, Uwe Bauer, das Unternehmen aufgefordert, für die rund 7500 Beschäftigten einen Tarifvertrag mit der IG Metall Schwäbisch Hall abzuschließen. Bereits in der Vergangenheit hat sich die Fa. Würth bei Entgelterhöhungen an den Abschlüssen der Metallindustrie orientiert. Die bisher von Würth bezahlten Entgelterhöhungen sind auf freiwilliger Basis und geben den Beschäftigten wenig Sicherheit.

 

Nur Tarifverträge schaffen Perspektive und Transparenz und sorgen für Gerechtigkeit bei Einkommen und Arbeitsbedingungen. Nun soll ein für beide Seiten verlässlicher Tarifvertrag folgen, in dem Regelungen unter anderem zur Arbeitszeit, zu Überstundenzuschlägen, die Übernahme von Auszubildenden sowie Sonderzahlungen und Freistellungstage vereinbart werden. Seit die IG Metall im Betriebsrat bei Würth stark vertreten ist, kommt Bewegung in das Thema. Mit Flugblattaktionen hat die IG Metall in den vergangenen Tagen die Beschäftigten informiert und ist damit auf positive Resonanz gestoßen.

 

Uwe Bauer unterstreicht die Forderung nach einem Tarifvertrag in dem Weltkonzern: „Die Beschäftigten sind es wert. Es geht um höhere Einkommen, um Sicherheit und Gerechtigkeit. Deshalb kämpfen wir um eine Tarifbindung bei Würth.“

 

IG Metall Schwäbisch Hall

28.09.2022

Urteil: Arbeitgeber müssen Arbeitszeit erfassen

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Arbeitszeit muss in Deutschland erfasst werden. Das Urteil hat Konsequenzen für den Arbeitsalltag vieler Beschäftigter – und für die Arbeitgeber.

Was genau haben die Richter entschieden?

Das Bundearbeitsgericht (BAG) hat festgestellt, dass in Deutschland eine Pflicht zur Erfassung von Arbeitszeiten besteht. Arbeitgeber müssen laut dem Urteil (Aktenzeichen: 1 ABR 22/21) ein System einführen, mit dem die Arbeitszeit der Beschäftigten dokumentiert wird.

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Rolls-Royce Solutions Magdeburg GmbH biegt in Richtung 35-Stunden-Woche ab


In Magdeburg stehen die Zeichen auf Zukunft: Bei der Rolls-Royce Solutions Magdeburg GmbH konnte mit Hilfe der IG Metall ein großer Erfolg erzielt werden.

Schrittweise wird bis 2027 die 35-Stunden-Woche im Betrieb eingeführt, sodass der bislang herrschende Missstand, dass Beschäftigte im dortigen Unternehmen längere Arbeitszeiten hatten als Arbeitnehmer*innen der Metall- und Elektroindustrie im Westen, sukzessive abgebaut wird.

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Foto: IG Metall

Update III: Tarifverträge gekündigt

 

Die Tarifverhandlungen in der Metall- und Elektroindustrie können starten: Die IG Metall hat den Arbeitgebern die dafür nötige Kündigung der Entgelt-Tarifverträge übermittelt und ihre Tarifforderungen übergeben: Wir wollen 8 Prozent mehr Geld.

In vielen Regionen begleiteten die Metallerinnen und Metaller die Übergabe mit Aktionen – etwa in Hamburg: Dort zogen rund 150 Mitglieder der Tarifkommission und Delegationen aus Betrieben zum „Haus der Wirtschaft“, der Zentrale des Arbeitgeberverbands Nordmetall (Foto neben Artikel). Dort übergaben sie dem Nordmetall-Hauptgeschäftsführer Nico Fickinger (Foto ganz rechts) symbolisch ihre Tarifforderung – zusammen mit einem Pulli. Die Botschaft: Die Arbeitgeber müssen sich für die Tarifrunde „warm anziehen“.

 

„Bei den stark steigenden Preisen etwa für Energie und Lebensmittel sind die Erwartungen der Beschäftigten groß“, machte Daniel Friedrich, Bezirksleiter der IG Metall Küste klar. „Bei den Menschen muss eine ordentliche Erhöhung ankommen.“

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Warum streiken Piloten und Bodenpersonal immer im Sommer?

Ausgerechnet in der schönsten Zeit ist es besonders bitter, wenn der Start in den Urlaub vermiest wird: Stau auf Autobahnen, Zugausfall oder Ausfall der Klimaanlage im Zug, Streik an Flughäfen. Zumindest Letzteres macht Sinn.

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Endlich ist er da, der wohlverdiente Urlaub. Es könnte auch schon losgehen, wären da nicht die Streikankündigungen von Lokführer- oder Pilotengewerkschaft. Ausgerechnet jetzt!

In den Nachrichten wird von Hunderten oder Tausenden stornierten Bahnverbindungen oder Flügen, von frustrierten Pendlern und Urlaubern oder genervten Aktionären berichtet. So ein Streik sei unverantwortlich, unsozial und ungerecht. Mag stimmen, einerseits.

Andererseits setzt eine Gewerkschaft Zeichen, für bessere Löhne, Arbeitsbedingungen und neu: für mehr Personal. So geschehen im Streik des Pflegepersonals in NRW. Über 12 Wochen (!) wollten sie nicht für mehr Applaus und Anerkennung kämpfen sondern für harte Fakten sorgen. Mehr Geld, weniger Arbeitsbelastung und mehr Personal. Sie haben es durchgezogen und gewonnen. Glückwunsch!

Beim Bodenpersonal an den Flughäfen ähnliche Voraussetzungen: Hohe Inflation und wenig Personal (die Lufthansa hat in der Pandemie zu viele Arbeitsplätze abgebaut). Die Gewinnerwartung für dieses Jahr beläuft sich auf rund eine halbe Milliarde. Die fleißigen Bienchen hinter den Schaltern oder in der Gepäckabfertigung zählen nicht zu den Großverdienern im Land. Ein Inflationsausgleich würde die steigenden Kosten kompensieren. Mit einem 26 Stunden-Streik trafen sie den Arbeitgeber empfindlich. Die Lufthansa musste nachgeben. Im Schnitt erhält nun jeder der 20.000 Beschäftigten rund 400 € mehr. Ver.di hat sich bei den Reisenden an dem Tag nicht beliebt gemacht. Aber sie hat das gemacht, was von einer Gewerkschaft erwartet wird: Gute Tarifabschlüsse erzielen.

Durch die Anpassung der Tariflöhne wird die Lufthansa auch wieder zu einem attraktiveren Arbeitgeber. Nur so als positiver Nebeneffekt.

Foto: Canva

Update II: Diesmal sind die Arbeitnehmer an der Reihe!

 

Wir erklären euch heute warum die Tarifforderung bei 8️⃣📣 Prozent liegt und warum diese mehr als nur gerechtfertigt ist.

 

Welche Argumente dagegen die Arbeitgeber vorbringen, haben wir gehört. Aber die Auftragsbücher sind voll, die Gewinne waren allerorts rekordverdächtig und immer wenn Tarifverhandlungen anstehen, sehen die Unternehmen harte Zeiten oder gar Sturm 🌪️ auf sie zukommen. 😅

 

Fakt ist: Die Unternehmen allein werden es nicht schaffen. Auch die Politik ist in der Pflicht und tut gut daran, sich nicht in die Tarifgespräche einzumischen.

Mehr dazu im Video 🎞️

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©krakenimages-unsplash.jpg

GUV Fakulta – Das Plus für alle Gewerkschaftsmitglieder

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Schadensansprüche seitens des Arbeitgebers? Verstöße gegen die StVo während einer Dienstreise? Wo es schnelle und unkomplizierte Hilfe gibt erfahrt ihr hier:

Update: IG Metall BaWü geht mit 8% ins Rennen!

IGM Bezirksleiter in Baden-Württemberg, Roman Zitzelsberger, will die Kaufkraft stärken und erhält viel Rückenwind aus den Betrieben.

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Forderung zur Metall- und Elektro-Tarifrunde
2022 beschlossen – Große Tarifkommission in
Baden-Württemberg fordert einstimmig
Entgelterhöhung von 8 Prozent

Roman Zitzelsberger, Bezirksleiter der IG Metall Baden-
Württemberg: „Zusätzliche Sonderzahlungen haben seither zwar die Jahreseinkommen erhöht, die letzte tabellenwirksame Erhöhung der monatlichen Entgelte in der
Metall- und Elektroindustrie gab es allerdings im April 2018. In der anstehenden Tarifrunde wollen wir mit unserer Forderung von 8 Prozent einen Beitrag zur Kaufkraftstabilisierung leisten und die Beschäftigten angemessen an der überwiegend guten wirtschaftlichen Lage der Branche beteiligen. Die Menschen erwarten nun zu Recht ein deutliches Plus in der Lohntüte.“

Tariferhöhung 2022?!

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Im Herbst verhandeln wir wieder über Tarife in der Metall- und Elektroindustrie. Bis Mitte Juli wollen wir unsere Forderungen beschließen. Die Diskussion um Forderungen in den Betrieben und in den Tarifkommissionen ist bereits gestartet

Steuerermäßigung bei Vergütung angehäufter Überstunden?

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Gilt für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen unter bestimmten Bedingungen ein steuerlicher Sondertarif, wenn diesen die Vergütung für über mehrere Jahre angesammelte Überstunden auf einen Schlag ausbezahlt werden?

Der Kläger hatte über drei Jahre in erheblichem Umfang Überstunden geleistet, die ihm im vierten Jahr in einer Summe bezahlt wurden. Das Finanzamt (FA) unterwarf die Überstundenvergütung dem normalen Einkommensteuertarif.
Da der Kläger hiermit nicht einig ging, legte er Einspruch beim zuständigen FA ein dem nicht abgeholfen wurde und erhob sodann Klage beim Finanzgericht (FG) Münster.

Finanzgericht gibt der Klage statt

Mit Urteil vom 23. Mai 2019 folgte das FG der Rechtsauffassung des Klägers und entschied, dass die im Streitjahr ausgezahlten Vergütungen für 330 Überstunden nach § 34 Einkommensteuergesetz (EStG) ermäßigt zu besteuern sind.

Das beklagte FA beharrte weiterhin darauf, dass eine Steuerermäßigung nicht möglich sei und legte Revision gegen die Entscheidung des FG beim Bundesfinanzhof (BFH) ein.

BFH: Auch für variable Lohnbestandteile gilt die Tarifermäßigung

In seiner Entscheidung vom 2. Dezember 2021 stellte der BFH klar, dass für die Nachzahlung der über drei Jahre angesammelten Überstunden der ermäßigte Steuertarif gilt. Dies sei vom Gesetzgeber auch vorgesehen, um den Progressionseffekt der Einkommenssteuer mit steigendem Einkommen bei einem „zusammengeballten Zufluss von Lohn“ abzumildern. Die von dem Kläger begehrte Tarifermäßigung sei nicht nur bei nachgezahlten Festlohnbestandteilen, sondern auch bei variablen Lohnbestandteilen anzuwenden.

Statement

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in letzter Zeit kommt es vermehrt zu Störfeuern aus verschiedenen Richtungen bei Würth gegen die IG Metall. Wir finden dies nicht nur schade, es wird einem Weltunternehmen wie Würth auch nicht gerecht. Wir Metaller bei Würth werden uns davon weder einschüchtern noch provozieren lassen.

Wir sind um einen sachlichen Austausch mit der Belegschaft bemüht und wollen deren Interessen gegenüber der Geschäftsleitung vertreten. Daran wird sich in Zukunft nichts ändern.

Gewerkschaften im Aufwind: Mitarbeitende von Amazon und SAP reden nun mit!

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Erstmals bekommt Amazon in den USA im Logistikzentrum in New York eine Gewerkschaftsvertretung. Diese Nachricht schaffte es sogar in die Tagesschau, weil sich der Versandhändler seit vielen Jahren erfolgreich gegen eine Mitarbeitervertretung wehren konnte.

Nun hat sich bei einer Abstimmung die Mehrheit der über 8.000 Beschäftigten für die Gründung einer Interessenvertretung ausgesprochen.

Große Überraschung auch bei SAP. Auch hier hatten Gewerkschaften in der Vergangenheit einen schweren Stand. Eine Debatte um Gehälter verschaffte den beiden Gewerkschaften IG Metall und Verdi nun deutlichen Zulauf.

Bisher waren vor allem unabhängige Gruppen mit der Mehrheit im BR vertreten. Doch nach der Betriebsratswahl kann man von einer deutlichen Zäsur sprechen. Stärkste Fraktion wurde die Liste “Pro Mitbestimmung” der IG Metall. Sie war besonders auf das Thema der zu schwachen Gehaltsrunde bei SAP eingegangen. In einer Umfrage der IG Metall stellte sich heraus, dass viele der Mitarbeiter mit der Bezahlung unzufrieden sind. Die rund 22.000 Mitarbeitenden bei der Konzernmutter SAP SE haben somit ein starkes Votum pro Mitbestimmung in ihrem Unternehmen abgegeben.

Stark in der Region
Team IG Metall bei ebm pabst

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Zum ersten Mal trat eine IG Metall Liste bei der Betriebsratswahl von ebm Pabst an. Auf Anhieb konnten die Kollegen vom Team IG Metall die meisten Stimmen holen.

Herausragendes Ergebnis
für Das Team IG Metall bei BMW

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Bei den Betriebsratswahlen von BMW gewinnt die IG Metall 52 von 63 Sitzen. Konzern-Urgestein Manfred Schoch kann die Führung an seinen Nachfolger Dr. Martin Kimmich übergeben.

Tritt bei BMW ab: Manfred Schoch (Foto: Automobilwoche)

5 Fragen an Susanne Ferschl

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Susanne Ferschl, Mdb
Ausschuss für Arbeit und Soziales im Parlament

Interview mit Jürgen Daffner

5 Fragen an Ulf Baranowsky

Geschäftsführer Profifußballer Gewerkschaft VDV

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Herr Baranowsky, erzählen Sie uns bitte kurz wann die VDV gegründet wurde und wen sie vertritt?

 

UB: Die 1987 gegründete VDV vertritt als Spielergewerkschaft die Interessen der in Deutschland spielenden Fußballprofis und unterstützt ihre mehr als 1.400 Mitglieder mit professionellen Serviceleistungen in den Bereichen Vorsorge, Absicherung, Arbeitsrecht, Bildung, Berufsplanung, Medizin, Sportpsychologie und Wettbewerbsintegrität. Zudem führt die VDV in jedem Sommer ein Proficamp als Trainingslager und Jobsprungbrett für vertragslose Spieler durch. Darüber hinaus hat die Spielergewerkschaft das DFB-VDV- Versorgungswerk mitbegründet und stellt Beisitzer für die DFB-Sportgerichtsbarkeit.

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