Interessanter Podcast

Wenn sich der Job anpassen muss

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Durch einen Schlaganfall, eine Krebserkrankung oder seit der Geburt – eine Behinderung kann jeden treffen. Die Schwerbehindertenvertreterin Marina Zdravkovic erzählt, wie sie bei der Siemens AG dafür sorgt, dass Inklusion nicht nur ein Schlagwort ist, sondern gelebt wird.

Gerade bei der Eingliederung nach langer Krankheit ist Fingerspitzengefühl geboten. Dabei spielt es keine Rolle ob es eine Physische oder Psychische Erkrankung ist. In den sogenannten “BEM-Gesprächen” (Betriebliches Eingliederungsmanagement) werden Möglichkeiten ausgelotet, wie der Wiedereinstig gelingen kann. Doch es gibt Hürden: Die Erwartungshaltung.

SCHWERBEHINDERUNG

Entschädigungsanspruch wegen Benachteiligung

 

Der Arbeitgeber muss die Zustimmung des Integrationsamts einholen, bevor er einen schwerbehinderten Menschen kündigen kann. Missachtet der Arbeitgeber diese Vorschrift, kann eine rechtswidrige Benachteiligung vorliegen. Für einen Anspruch auf Entschädigung bedarf es aber konkreter Anhaltspunkte.

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Der Anspruch auf eine Entschädigung nach Paragraf 15 Absatz 2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) setzt einen Verstoß gegen das in Paragraf 7 Absatz 1 AGG geregelte Benachteiligungsverbot voraus. Davon erfasst sind sowohl unmittelbare als auch mittelbare Benachteiligungen. Das Benachteiligungsverbot, untersagt eine Benachteiligung wegen eines der in Paragraf 1 AGG genannten Gründe, unter anderem wegen einer Behinderung. Zudem dürfen Arbeitgeber auch nach Paragraf 164 Absatz 2 Satz 1 Sozialgesetzbuch IX (SGB) schwerbehinderte Beschäftigte nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligen. Diese Bestimmung findet nach Paragraf 151 Absatz 1 SGB IX auch auf gleichgestellte behinderte Menschen Anwendung.

 

Nach Paragraf 168 SGB IX bedarf die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts. Hat der Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung die Zustimmung nicht eingeholt, kann dieser Umstand im Streitfall vor Gericht eine Beweisvermutung begründen, dass die Benachteiligung, die der schwerbehinderte Mensch durch die Kündigung erfahren hat, wegen der Schwerbehinderung erfolgte.

 

Das Eingreifen des Sonderkündigungsschutzes für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen setzt grundsätzlich voraus, dass im Zeitpunkt des Kündigungszugangs entweder die Schwerbehinderung festgestellt oder eine Gleichstellung erfolgt ist oder die Stellung des Antrags auf Feststellung der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch oder auf Gleichstellung mindestens drei Wochen zurückliegt.

Kein Nachweis bei offensichtlicher oder offenkundiger Schwerbehinderung

Der Erbringung des Nachweises der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch im Wege der behördlichen Feststellung bedarf es nicht, wenn diese entbehrlich ist, weil dieser Umstand sich „gleichsam aufdrängt“. Das ist der Fall, wenn die Schwerbehinderung im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung „offensichtlich“ bzw. „offenkundig“ ist. Für eine offenkundige Schwerbehinderung muss dabei nicht nur das Vorliegen einer oder mehrerer Beeinträchtigungen offenkundig sein, sondern auch, dass der Grad der Behinderung in einem Feststellungsverfahren auf wenigstens 50 festgesetzt würde. Eine Schwerbehinderung ist demnach „offensichtlich“ bzw. „offenkundig“, wenn sie unzweifelhaft für jede/n ersichtlich besteht.

 

Hier geht es zum Volltext der BAG-Entscheidung vom 2. Juni 2022 – 8 AZR 191/21.

IG Metall-Mitglieder auch bei SBV-Wahl erfolgreich

Frank Liepert zum Schwerbehindertenvertreter bei Würth gewählt – Dietmar Augustin wird Stellvertreter

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 14. Dezember fand erstmals die Wahl einer Schwerbehindertenvertretung bei Würth statt. Über 200 Kolleg*innen waren aufgerufen einen Vertreter für ihre Anliegen zu bestimmen. Erfreulich aus IG Metall-Sicht: Frank Liepert und Dietmar Augustin erhielten in der Persönlichkeitswahl die meisten Stimmen.

 

Was sind die Hauptaufgaben der Schwerbehindertenvertretung?

Die allgemeinen Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung beschreibt § 178 SGB IX. Danach wacht die Schwerbehindertenvertretung insbesondere darüber, dass der Arbeitgeber

  • die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen beachtet
  • seine Verpflichtungen aus dem SGB IX einhält, zum Beispiel die Beschäftigungspflicht erfüllt und
  • Inklusionsvereinbarungen abschließt

Weiter kann die Schwerbehindertenvertretung Maßnahmen beantragen, die dazu dienen, die Gesundheit schwerbehinderter Menschen im Beruf zu schützen und ihnen den Arbeitsplatz zu erhalten. Beispiel dafür sind Anträge an das Integrationsamt auf Hilfen für die berufliche Weiterbildung oder gesundheitserhaltende Maßnahmen.

Außerdem nimmt die Schwerbehindertenvertretung Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegen. Wenn diese Anliegen berechtigt erscheinen, verhandelt sie mit dem Arbeitgeber darüber und wirkt auf eine Lösung hin. Sie unterrichtet die schwerbehinderten Menschen über den Stand und das Ergebnis der Verhandlungen.

Euer Team IG Metall bei Würth

Frank Liepert (53) ist als Verkäufer an der mecklenburgischen Seenplatte in der Division Auto unterwegs. Im April 2023 feiert er sein 25 jähriges Firmenjubiläum. Der leidenschaftliche Angler liebt es zu kochen. Nach seiner Einarbeitung und nach den Seminaren wird er sich den Anliegen der Schwerbehinderten im Unternehmen vollumfänglich widmen.